BERLIN (dpa) — Die Pannen­se­rie bei der Bundes­tags­wahl 2021 in Berlin bleibt nicht ohne Konse­quen­zen — die Wahl wird teilwei­se wieder­holt. Der Beschluss des Bundes­tags ist mögli­cher­wei­se aber noch nicht das letzte Wort.

Wegen zahlrei­cher Pannen soll die Bundes­tags­wahl vom Septem­ber vergan­ge­nen Jahres in 431 Berli­ner Wahlbe­zir­ken wieder­holt werden. Das hat der Bundes­tag mit den Stimmen der Ampel-Fraktio­nen SPD, Grüne und FDP beschlos­sen. Der Union und der AfD ging das nicht weit genug. Die beiden Opposi­ti­ons­frak­tio­nen wünsch­ten sich eine Wieder­ho­lung in wesent­lich mehr Wahlbezirken.

Betrof­fen sind nach dem Beschluss des Parla­ments 327 der 2256 Wahlbe­zir­ke der Haupt­stadt sowie 104 der 1507 Brief­wahl­be­zir­ke. Die Wieder­ho­lung soll mit Erst- und Zweit­stim­me erfol­gen. Erneut gewählt werden soll in jenen Wahlbe­zir­ken, in denen die Stimm­ab­ga­be 2021 aufgrund von Wahlfeh­lern unter­bro­chen wurde, in denen es erheb­li­che Verzö­ge­run­gen gab oder in denen Wähler wegen fehlen­der oder falscher Wahlzet­tel nicht gültig abstim­men konnten. Ein Wieder­ho­lungs­grund liegt auch vor, wenn Wahllo­ka­le noch nach 18.30 Uhr geöff­net waren.

Unklar ist, wann die Teilwie­der­ho­lung der Wahl statt­fin­den wird. Die Partei­en im Bundes­tag gehen davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt angefoch­ten wird. Wann dieses dann entschei­det, ist offen. Unklar sind auch die Auswir­kun­gen auf die Zusam­men­set­zung des Bundes­tags. Sollte die Wahlbe­tei­li­gung bei der Teilwie­der­ho­lung niedrig sein, könnte dies zur Folge haben, dass weniger Abgeord­ne­te aus Berlin im Bundes­tag vertre­ten sein werden.

Verwal­tung war heillos überfordert

Die Bundes­tags­wahl am 26. Septem­ber 2021 war in vielen Berli­ner Wahllo­ka­len chaotisch verlau­fen. Es gab lange Schlan­gen und Warte­zei­ten, falsche oder fehlen­de Stimm­zet­tel, weswe­gen Wahllo­ka­le vorüber­ge­hend geschlos­sen werden mussten. Vieler­orts blieben die Wahllo­ka­le bis weit nach 18.00 Uhr geöff­net, um den Warten­den noch die Stimm­ab­ga­be zu ermöglichen.

Die Verwal­tung war heillos überfor­dert, weil paral­lel zum Bundes­tag auch das Abgeord­ne­ten­haus und die zwölf Bezirks­par­la­men­te neu gewählt wurden. Hinzu kam ein Volks­ent­scheid zur Enteig­nung großer Wohnungs­kon­zer­ne. Der zeitgleich ausge­tra­ge­ne Berlin-Marathon erschwer­te den Wahlhel­fern die Arbeit, etwa das Nachlie­fern von Wahlzet­teln, weil viele Straßen gesperrt waren.

Bundes­wahl­lei­ter Georg Thiel sah später ein «komplet­tes syste­ma­ti­sches Versa­gen der Wahlor­ga­ni­sa­ti­on» in Berlin und legte einen Einspruch gegen die Wahl ein. Er verlang­te, diese in sechs der zwölf Wahlkrei­se komplett zu wieder­ho­len. Gegen die Wahl gingen insge­samt 2172 Einsprü­che beim Wahlprü­fungs­aus­schuss des Bundes­tags ein — so viele wie nie zuvor. Rund 1700 davon betra­fen allein den Wahlab­lauf in Berlin.

Kritik an Teilwiederholung

Dass die Wahl nur in 431 Wahlbe­zir­ken wieder­holt werden soll, stößt bei Teilen der Opposi­ti­on auf Kritik. Der Unions-Obmann im Wahlprü­fungs­aus­schuss, Patrick Schnie­der (CDU), warf der Ampel-Koali­ti­on vor, sich aus Angst vor Mandats­ver­lus­ten auf eine kosme­ti­sche Korrek­tur zu beschrän­ken: «Sie rechnen das Fiasko klein.» Der Justi­zi­ar der SPD-Frakti­on, Johan­nes Fechner, wies den Vorwurf zurück. Man wolle die Wahl nur dort wieder­ho­len, wo es tatsäch­lich Wahlfeh­ler gegeben habe.

In der Haupt­stadt steht zugleich die Abgeord­ne­ten­haus­wahl vom selben Tag auf der Kippe. Darüber wird am kommen­den Mittwoch das Berli­ner Verfas­sungs­ge­richt entschei­den. In der mündli­chen Verhand­lung zeich­ne­te sich ab, dass das Gericht eine komplet­te Wieder­ho­lung anord­nen könnte. Spätes­tens 90 Tage nach der Verkün­dung der Entschei­dung müsste dann das Landes­par­la­ment neu gewählt werden.