PARIS (dpa) — Ein Lastwa­gen rast 2016 in eine Menschen­men­ge. 86 Menschen sterben, Hunder­te werden verletzt. Jetzt endet der Prozess gegen mutmaß­li­che Unter­stüt­zer. Ein Verdäch­ti­ger strei­tet jede Verbin­dung zur Tat ab.

Im Prozess um den wohl islamis­tisch motivier­ten Anschlag in Nizza mit 86 Toten hat einer der Terror­ver­däch­ti­gen in seinem Schluss­wort jegli­che Verbin­dung zur Tat abgestrit­ten. «Ich habe nichts damit zu tun, was passiert ist», sagte der Angeklag­te am Montag im Pariser Justiz­pa­last. «Ich bin kein Terrorist.»

Der zweite Mann, dem die Staats­an­walt­schaft in ihrem Schluss­plä­doy­er Mitglied­schaft in einer terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung anlas­te­te, äußer­te sich am Montag nicht. Beide Männer hatten laut Ankla­ge engen Kontakt zu dem Atten­tä­ter. Sie sollen demnach von seiner Gesin­nung gewusst haben und dass er in der Lage sei, einen Anschlag zu begehen.

Lastwa­gen raste im Juli 2016 in Menschenmenge

Am 14. Juli 2016, dem franzö­si­schen Natio­nal­fei­er­tag, war der Tunesi­er Mohamed Lahou­ai­ej Bouhlel auf der Flanier­mei­le Prome­na­de des Anglais in Nizza mit einem tonnen­schwe­ren Lastwa­gen in eine Menschen­men­ge gerast. Er schoss auch auf Menschen. Es gab 86 Todes­op­fer, darun­ter auch zwei Schüle­rin­nen und eine Lehre­rin aus Berlin. Mehr als 200 Menschen wurden verletzt. Der Gewalt­tä­ter wurde nach der Tat erschossen.

Die Terror­mi­liz Islami­scher Staat (IS) rekla­mier­te die Tat für sich. Die Ermitt­ler fanden Hinwei­se auf eine islamis­ti­sche Radika­li­sie­rung des Täters, aber keine direk­te Verbin­dung zum IS.

Der Angeklag­te, der dem Atten­tä­ter die Pisto­le besorg­te, die dieser beim Anschlag nutzte, sagte in seinem Schluss­wort, er habe nicht nachge­dacht. Die weite­ren fünf Angeklag­ten, die in die Beschaf­fung einer Waffe verwi­ckelt waren, entschul­dig­ten sich in ihren Schluss­wor­ten größten­teils für ihre Vergehen.

Das Gericht hat sich nach den Schluss­wor­ten der Angeklag­ten zu Beratun­gen zurück­ge­zo­gen. Das Urteil in dem Verfah­ren soll am Diens­tag­nach­mit­tag verkün­det werden.