Bund und Länder haben beschlos­sen, dass für Flugpas­sa­gie­re aus aller Welt stren­ge­re Test-Vorga­ben kommen sollen — auch unabhän­gig von den Corona-Zahlen im Urlaubs­land. Nun werden erste Details bekannt.

BERLIN (dpa) — Die geplan­te generel­le Corona-Testpflicht für Einrei­sen per Flugzeug nach Deutsch­land soll ab diesem Sonntag um 0.00 Uhr gelten. Grund sei, dass Reisen­de und Flugge­sell­schaf­ten sich darauf einstel­len können, hieß es am Donners­tag aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Vorbe­halt­lich der Zustim­mung durch das Kabinett solle die neue Einrei­se­ver­ord­nung an diesem Freitag veröf­fent­licht werden. Kanzle­rin Angela Merkel (CDU) und die Minis­ter­prä­si­den­ten der Länder hatten beschlos­sen, dass der Bund angesichts der weltwei­ten Pande­mie eine generel­le Testpflicht vor Abflug als Einrei­se­vor­aus­set­zung bei Flügen nach Deutsch­land festschrei­ben soll.

Schon jetzt müssen Einrei­sen­de einen negati­ven Test vor dem Abflug vorwei­sen, die aus «Hochin­zi­denz­ge­bie­ten» mit beson­ders vielen Infek­tio­nen sowie Gebie­ten mit neuen Virus­va­ri­an­ten kommen.

Die generel­le Neure­ge­lung soll nun in der Nacht von Samstag auf Sonntag in Kraft treten. Alle Passa­gie­re, die per Flugzeug ab 0.00 Uhr nach Deutsch­land einrei­sen wollen, müssen sich verpflich­tend vor Abrei­se testen lassen. Crews sind nicht betrof­fen, wie es im Minis­te­ri­um weiter hieß. Flugrei­sen­de sollen die Kosten der Tests grund­sätz­lich selbst tragen. Eine Beför­de­rung durch die Flugge­sell­schaft ist nur mit negati­vem Testnach­weis gestat­tet. Andern­falls soll man sich nach den örtli­chen Vorschrif­ten auf eigene Verant­wor­tung in Isolie­rung begeben müssen.