KREIS RAVENSBURG – Im Landkreis Ravens­burg gilt ab morgen Mittwoch, 12. Mai 2021 eine Testpflicht für Kinder­ta­ges­ein­rich­tun­gen. Dazu hat das Landrats­amt eine entspre­chen­de Allge­mein­ver­fü­gung erlassen. 

Demnach müssen insbe­son­de­re das Perso­nal sowie die zu betreu­en­den Kinder zweimal pro Woche einen Nachweis über eine negati­ve Testung vorle­gen. Gemein­sam mit den Bürger­meis­te­rin­nen und Bürger­meis­tern der Städte und Gemein­den im Landkreis Ravens­burg hatte sich das Gesund­heits­amt Gedan­ken dazu gemacht, wie man das Infek­ti­ons­ri­si­ko in Kinder­ta­ges­ein­rich­tun­gen reduzie­ren kann. 

Die nun erlas­se­nen Testpflicht soll hier einen einheit­li­chen und träger­über­grei­fen­den Beitrag leisten. Weite­re Infor­ma­tio­nen unter www.rv.de