MANNHEIM (dpa/lsw) — Ungeach­tet weiter hoher Corona-Inzidenz­zah­len ist der theore­ti­sche Fahrschul­un­ter­richt in Baden-Württem­berg ab sofort wieder in Präsenz möglich. Der Verwal­tungs­ge­richts­hof mit Sitz in Mannheim teilte am Freitag mit, er habe einem Eilan­trag gegen eine bisher gelten­de Beschrän­kung der theore­ti­schen Fahrschul­aus­bil­dung auf Online-Angebo­te in der Corona-Verord­nung des Landes statt­ge­ge­ben. Dem unanfecht­ba­ren Gerichts­be­schluss (1 S 1228/21) zufol­ge können landes­weit alle Fahrschu­len ihren Theorie­un­ter­richt nun wieder in Form von Präsenz­ver­an­stal­tun­gen anbieten.

Das Gericht begrün­de­te seine Entschei­dung, die den Angaben zufol­ge bereits am Diens­tag getrof­fen wurde, auch mit einer anders­lau­ten­den Abspra­che zwischen den Regie­rungs­chef der Bundes­län­der Anfang März. Damals sei ausdrück­lich nicht verein­bart worden, dass der Theorie­un­ter­richt von Fahr- oder auch Flugschu­len als Präsenz­ver­an­stal­tung selbst bei Einhal­tung von Hygie­ne­vor­ga­ben weiter bundes­weit unter­sagt werden solle.

Die weit überwie­gen­de Zahl der Bundes­län­der habe sich auch an die Abspra­che gehal­ten — anders als Baden-Württem­berg. Aller­dings habe die grün-schwar­ze Landes­re­gie­rung nicht ausrei­chend darge­legt, aus welchen landes­spe­zi­fi­schen Gründen sie von der bundes­wei­ten Abstim­mung abgewi­chen sei und weshalb sie gerade im Fahrschul­be­reich eine generel­le, auch regio­nal nicht diffe­ren­zie­ren­de Regelung geschaf­fen habe, die Präsenz­un­ter­richt ausnahms­los ausschließe.

Gegen die entspre­chen­de Corona-Vorschrift hatte nach Gerichts­an­ga­ben der Inhaber einer Fahrschu­le aus dem Landkreis Biber­ach geklagt.