AUGSBURG (dpa) — Er hat die Gewalt­tat schon zu Prozess­be­ginn gestan­den — nun ist ein 17-Jähri­ger nach einem tödli­chen Schlag gegen einen Famili­en­va­ter zu einer Gefäng­nis­stra­fe verur­teilt worden. Der Fall hatte deutsch­land­weit für Aufse­hen und Entset­zen gesorgt.

Nach dem tödli­chen Schlag gegen einen Famili­en­va­ter in Augsburg ist der 17-jähri­ge Täter zu einer Jugend­stra­fe von vier Jahren und sechs Monaten Haft verur­teilt worden. Das Landge­richt Augsburg sah es am Freitag als erwie­sen an, dass er am Nikolaus­tag 2019 den Mann am Königs­platz mit einem Faust­schlag ins Gesicht tödlich verletzt hatte.

Die Jugend­kam­mer sprach den Jugend­li­chen der Körper­ver­let­zung mit Todes­fol­ge und der gefähr­li­chen Körper­ver­let­zung schul­dig. Die Richter blieben damit aller­dings unter dem Straf­maß, das Staats­an­walt­schaft und Neben­klä­ger am Vortag gefor­dert hatten: Sechs Jahre Haft. Der Angeklag­te nahm das Urteil regungs­los zur Kenntnis.

Die Tat in der Vorweih­nachts­zeit hatte bundes­weit für Entset­zen gesorgt. Da der Getöte­te bei der Berufs­feu­er­wehr in Augsburg gearbei­tet hatte, gedach­ten auch Mitglie­der zahlrei­cher anderer Feuer­weh­ren bundes­weit dem Opfer. Zum Zeitpunkt der Tat war der Mann privat unterwegs.

Der 49-Jähri­ge war am Tatabend mit seiner Frau und einem befreun­de­ten Paar von einem Weihnachts­markt- und Restau­rant­be­such zum Königs­platz gegan­gen. Dort war er in einen Streit mit einer Gruppe Jugend­li­cher geraten, zu der der 17-jähri­ge Haupt­an­ge­klag­te gehör­te. Der junge Mann schlug aus Sicht der Jugend­kam­mer zu, der Feuer­wehr­mann erlitt in Folge des Schla­ges eine Hirnblu­tung und starb kurz darauf. Nach der Gewalt­tat verprü­gel­te der 17-Jähri­ge dann noch zusam­men mit zwei Freun­den den 50 Jahre alten zweiten Mann und verletz­te ihn schwer. Dafür verur­teil­te ihn das Gericht wegen gefähr­li­cher Körperverletzung.

Die Vertei­di­ger des Jugend­li­chen hatten auf Nothil­fe und eine Bewäh­rungs­stra­fe plädiert. Denn ihr Mandant habe einen Freund schüt­zen wollen, den der Famili­en­va­ter zuvor gesto­ßen habe. «Für mich ist das eine Attacke», beton­te einer der Vertei­di­ger am Vortag. Recht­lich sei der Faust­schlag also Nothil­fe gewesen. Die Bewäh­rungs­stra­fe ergebe sich aus der gefähr­li­chen Körper­ver­let­zung gegen den 50-jähri­gen Freund des Mannes, sagten die Anwäl­te am Donners­tag weiter. Überwa­chungs­ka­me­ras am Königs­platz hatten die Gewalt­ta­ten aufge­zeich­net. Den Faust­schlag hatte der Haupt­an­ge­klag­te schon zu Prozess­be­ginn eingeräumt.