BERLIN (dpa) — Ein Mann steigt aus seinem Auto — sofort fallen Schüs­se. Für den 40-Jähri­gen gibt es keine Rettung. Mehre­re Tage fahndet die Polizei nach dem Täter. Nun hat sie Verdäch­ti­ge festge­nom­men — darun­ter Kinder des Mannes.

Der Vorwurf klingt ungeheu­er­lich: Vier Jugend­li­che — darun­ter zwei Kinder des Opfers — stehen nach tödli­chen Schüs­sen auf einen Mann in Berlin-Gatow unter Mordver­dacht. Vier Tage nach dem Tod des Mannes hat die Polizei dessen 16 Jahre alten Sohn verhaf­tet. Auch ein 17-Jähri­ger sei festge­nom­men worden, teilten Polizei und Staats­an­walt­schaft am Samstag in Berlin mit.

Die beiden sollen gemein­sam mit der Tochter des Opfers und der Freun­din des 16-Jähri­gen den Syrer am vergan­ge­nen Diens­tag unter einem Vorwand an den späte­ren Tatort auf einen Parkplatz im Westen Berlins gelockt haben. Der 40-Jähri­ge sei durch mehre­re Schüs­se schwer verletzt worden und vor Ort gestor­ben. Die Ermitt­ler gehen von heimtü­cki­schen Mord aus. Nähere Angaben zum Tather­gang oder dem Motiv machte die Spreche­rin der Staats­an­walt­schaft nicht. Dies sei Gegen­stand der Ermittlungen.

Der Sohn und der 17-Jähri­ge sollten noch am Samstag einem Haftrich­ter vorge­führt werden, wie die Spreche­rin mitteil­te. Haftbe­feh­le gegen die beiden lagen aller­dings schon vor. Sie waren Grund­la­ge für den Polizei­ein­satz am Samstag­mor­gen, an dem nach den Angaben ein Spezi­al­ein­satz­kom­man­do (SEK) und eine Hundert­schaft der Berli­ner Polizei betei­ligt waren. Die jungen Männer sollen nun in Unter­su­chungs­haft kommen.

Die 14 und 15 Jahre alten Mädchen bleiben hinge­gen auf freiem Fuß. Bei ihnen liegen wegen ihres jungen Alters nach Angaben der Staats­an­walt­schaft die Voraus­set­zun­gen für einen Haftbe­fehl nicht vor. Zwar sind die Mädchen straf­mün­dig. Für eine Unter­su­chungs­haft gelten in ihrem Fall nach dem Jugend­ge­richts­ge­setz aber noch stren­ge­re Regeln. Sie seien in Obhut ihrer Mütter, so die Spreche­rin der Staatsanwaltschaft.

Nach Angaben der Behör­den ist die Staats­an­ge­hö­rig­keit der Kinder des Opfers ungeklärt. Zunächst war unbekannt, ob der getöte­te Syrer weiter Kinder hat. Der 17 Jahre alte Beschul­dig­te besitzt nach den Angaben die rumäni­sche Staats­bür­ger­schaft, das 15-jähri­ge Mädchen die deutsche.

Von Marion van der Kraats, dpa