Wolf kriti­sier­te auch das Beher­ber­gungs­ver­bot, das seit länge­rem für Besucher aus Stadt- oder Landkrei­sen mit erhöh­tem Infek­ti­ons­ge­sche­hen für Hotels, Herber­gen, Camping­plät­ze und andere ähnli­che Einrich­tun­gen gilt. Das mache immer weniger Sinn bei einem zuneh­men­den Infek­ti­ons­ge­sche­hen in der Fläche und sei für Hoteliers wie für Reisen­de eine unver­hält­nis­mä­ßi­ge Belas­tung, kriti­sier­te er. Die Inten­si­tät von Anste­ckun­gen in Beher­ber­gungs­be­trie­ben sei äußerst gering. Außer­dem müsse es für Geschäfts­leu­te oder Arbei­ter möglich bleiben, eine Unter­kunft im Land zu finden.