FREIBURG (dpa/lsw) — Ein angehen­der Religi­ons­leh­rer aus Walds­hut darf nach seiner Geschlechts­an­pas­sung katho­li­sche Religi­on unter­rich­ten. Theo Schen­kel habe eine unbefris­te­te Unter­richts­er­laub­nis erhal­ten, sagte ein Sprecher der Erzdiö­ze­se Freiburg am Mittwoch. Zuvor hatte der SWR darüber berich­tet. Der 27-Jähri­ge hatte sein Coming-out als Trans­mann in einer ARD-Dokumen­ta­ti­on. Der Referen­dar für Religi­on und Franzö­sisch ist einer von 125 Bediens­te­ten der katho­li­schen Kirche, die sich Ende Januar im Rahmen der Aktion #OutIn­Church als queer geoutet und eine Reform des Arbeits­rechts gefor­dert hatten. Schwu­le Pfarrer, lesbi­sche Religi­ons­leh­re­rin­nen, trans­se­xu­el­le Ordens­brü­der oder bisexu­el­le Gemein­de­re­fe­ren­tin­nen wollen nicht länger ihre Sexua­li­tät geheim halten.

Das Erzbis­tum Freiburg will das Arbeits­recht für trans- und homose­xu­el­le Menschen damit nicht grund­sätz­lich ändern: Es handle sich um eine Einzel­fall­ent­schei­dung. «Herr Schen­kel hat trotz oder gerade wegen seiner persön­li­chen Situa­ti­on eine tiefe Identi­fi­ka­ti­on mit der katho­li­schen Kirche und einen persön­li­chen Zugang zum Glauben gezeigt. Die Erzdiö­ze­se Freiburg ist überzeugt, dass Herr Schen­kel ein auch persön­lich überzeu­gen­der, authen­ti­scher Religi­ons­leh­rer sein wird», hieß es in einer Stellungnahme.

Schen­kel kann somit an einer staat­li­chen Schule katho­li­sche Religi­ons­leh­re unter­rich­ten. «Dass die Unter­richts­er­laub­nis unbefris­tet ist, bedeu­tet Sicher­heit und Verbind­lich­keit für Herrn Schen­kel», so das Bistum. Wer in der Region an einer staat­li­chen Schule katho­li­sche Religi­on unter­rich­ten will, benötigt dafür die Erlaub­nis der Erzdiözese.

Theo Schen­kel begrüß­te die Entschei­dung als Zeichen, dass Menschen wie er die Kirche verän­dern könnten und dass auch die Kirche Mut bewei­sen könne. «An und für sich bin ich natür­lich erst einmal erleich­tert, dass ich in Zukunft unter­rich­ten darf», sagte er der dpa. Auch dürfe er seine Verlob­te nun heira­ten. Proble­ma­tisch sei aller­dings, dass es eine Einzel­fall­ent­schei­dung sei und andere sich nicht auf die Regelung verlas­sen könnten. Es brauche eine klare Grund­la­ge und nicht noch mehr Sonder­we­ge. «Das Zeichen ist auf jeden Fall positiv, aber das Ziel, die Diskri­mi­nie­rung queerer Menschen in der katho­li­schen Kirche und im spezi­el­len im Arbeits­recht abzubau­en, ist weiter­hin noch nicht erreicht.» Er hofft, dass die katho­li­sche Kirche queere gläubi­ge Menschen wie ihn irgend­wann voll anerken­nen. Eine Arbeits­grup­pe der deutschen Bischö­fe überar­bei­tet derzeit das Arbeitsrecht.