WASHINGTON (dpa) — Donald Trump glaubt sich kurz vor der Festnah­me. Er stachelt damit wohl auch seine Anhän­ger auf. Tatsäch­lich könnte dem Ex-Präsi­den­ten in New York eine Ankla­ge drohen. Es wäre ein beispiel­lo­ser Vorgang.

Der ehema­li­ge US-Präsi­dent Donald Trump geht davon aus, dass er am Diens­tag festge­nom­men wird und hat seine Unter­stüt­zer deshalb zu Protes­ten aufge­for­dert. «Der haushoch führen­de republi­ka­ni­sche Kandi­dat und ehema­li­ge Präsi­dent der Verei­nig­ten Staaten von Ameri­ka wird am Diens­tag nächs­te Woche festge­nom­men werden. Protes­tiert, holt euch unsere Nation zurück!», schrieb Trump auf seiner Social-Media-Platt­form Truth Social.

Die Staats­an­walt­schaft in New York ermit­telt gegen Trump wegen Schwei­ge­geld­zah­lun­gen an die Porno­dar­stel­le­rin Stormy Daniels. Ein Geschwo­re­nen­gre­mi­um entschei­det in dem Fall nach Vorla­ge von Beweis­mit­teln durch die Staats­an­wäl­te, ob Ankla­ge erhoben wird. US-Medien gehen davon aus, dass diese Entschei­dung in den kommen­den Tagen gefällt wird. Trump könnte damit der erste Ex-Präsi­dent werden, der wegen eines mutmaß­li­chen Verbre­chens angeklagt wird.

Was Trump zu der Annah­me beweg­te, von einer Festnah­me am Diens­tag auszu­ge­hen, blieb unklar. Trump bestrei­tet die von der Staats­an­walt­schaft erhobe­nen Vorwürfe.

Erinne­run­gen an Sturm aufs Kapitol

Trumps Aufruf zu Protes­ten weckte Erinne­run­gen an den Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021. Damals drangen Trumps Anhän­ger gewalt­sam in das Parla­ments­ge­bäu­de in Washing­ton ein, um die offizi­el­le Bestä­ti­gung des Wahlsie­ges des Demokra­ten Joe Biden über den Republi­ka­ner Trump zu verhin­dern. Zuvor hatte Trump sie bei einem Auftritt am Weißen Haus mit einer Wieder­ho­lung seiner falschen Wahlbe­trugs-Vorwür­fe angestachelt.

Fraglich ist, wie sich eine mögli­che Ankla­ge gegen Trump auf seine neuer­li­che Bewer­bung um das Präsi­den­ten­amt auswir­ken würde. Trump hatte im Novem­ber angekün­digt, wieder kandi­die­ren zu wollen. Selbst im Fall einer Ankla­ge habe er nicht vor, seine Bewer­bung zurück­zu­zie­hen, hatte Trump schon vorab klarge­macht. Bis zu einer mögli­chen Verur­tei­lung könnten viele Monate oder im Extrem­fall Jahre verge­hen. Und selbst ein Schuld­spruch hielte Trump rein recht­lich nicht davon ab, für die Wahl 2024 anzutreten.

Pikan­te Vorwürfe

Ob aller­dings die republi­ka­ni­sche Basis bereit wäre, sich hinter einem Kandi­da­ten zu versam­meln, der im Zusam­men­hang mit dubio­sen Schwei­ge­geld­zah­lun­gen an einen Porno­star angeklagt ist, muss sich zeigen. In der Vergan­gen­heit haben ähnlich pikan­te Vorwür­fe Trumps Beliebt­heit bei seinen Anhän­gern keinen Abbruch getan. Aller­dings stand er bislang auch nicht selbst vor Gericht.

Trump hat in der Vergan­gen­heit immer wieder versucht, Ermitt­lun­gen gegen ihn als politisch motiviert darzu­stel­len und sich selbst als unschul­di­ges Opfer zu stili­sie­ren. Den Fall in New York hatte der Ex-Präsi­dent zuletzt als «Hexen­jagd» bezeich­net. In seinem jüngs­ten Post auf Truth Social am Samstag bezeich­ne­te Trump das Büro des New Yorker Staats­an­walts als «korrupt» und «hoch politisch». Der Vorsit­zen­de des Reprä­sen­tan­ten­hau­ses, der Republi­ka­ner Kevin McCar­thy, bezeich­ne­te das Vorge­hen der Ankla­ge am Samstag auf Twitter als «abscheu­li­chen Macht­miss­brauch» und politi­schen Racheakt.

Trump bedient sich altbe­währ­ter Mittel

Um seine Anhän­ger besser zu errei­chen, scheint sich Trump auch wieder altbe­währ­ter Mittel bedie­nen zu wollen. Am Freitag melde­te sich der Ex-Präsi­dent zum ersten Mal seit langem wieder auf Facebook. «Ich bin zurück!», schrieb Trump zu einem kurzen Video-Clip, der ihn beim Wahlsieg 2016 zeigt. Das weltgröß­te Online-Netzwerk hatte ihn Ende Januar — gut zwei Jahre nach der gewalt­sa­men Erstür­mung des US-Kapitols durch seine Anhän­ger — wieder auf der Platt­form zugelas­sen. Trump zog es zunächst dennoch vor, seine Anhän­ger weiter über die eigene Twitter-Kopie Truth Social zu mobilisieren.

Die Vorwür­fe, wegen derer Trump in New York jetzt eine Ankla­ge drohen könnte, beglei­ten den ehema­li­gen Präsi­den­ten schon lange. Die Porno­dar­stel­le­rin Daniels hatte nach eigener Aussa­ge 2006 Sex mit Trump. Trumps damali­ger und mittler­wei­le entfrem­de­ter Anwalt Micha­el Cohen hatte nach eigenen Aussa­gen dann 2016 im Auftrag Trumps Schwei­ge­geld an sie gezahlt, um im Wahlkampf Schaden von Trump abzuwen­den. Trump und seine Anwäl­te räumten eine Zahlung ein. Eine Affäre mit Daniels habe Trump aber nicht gehabt.

Es gibt weite­re Vorwürfe

Gegen Trump laufen auch in einigen weite­ren Fällen Ermitt­lun­gen. So unter­sucht ein vom Justiz­mi­nis­te­ri­um einge­setz­ter Sonder­er­mitt­ler Trumps Rolle beim Sturm auf das US-Kapitol sowie die Mitnah­me von gehei­men Regie­rungs­do­ku­men­ten aus dessen Amtszeit. Im Bundes­staat Georgia ermit­telt die Staats­an­walt­schaft gegen Trump wegen mögli­cher Wahlma­ni­pu­la­ti­on. In einem Fall wurde Trump auch schon belangt — zumin­dest indirekt. Sein Immobi­li­en­kon­zern wurde in New York unter anderem wegen Steuer­be­trugs zu einer Geldstra­fe verur­teilt. Der Ex-Präsi­dent war dabei nicht persön­lich angeklagt gewesen.