RAVENSBURG — Die Bundes­re­gie­rung unter­stützt Bürge­rin­nen und Bürger in der Energie­kri­se mit ihrem dritten Hilfs­pa­ket. Die Entlas­tung soll in zwei Schrit­ten erfol­gen: Als Sofort­hil­fe übernimmt der Staat zunächst für alle priva­ten Gas- und Wärme­kun­den die Abschlags­zah­lung, die sie im Dezem­ber leisten müssten. Das soll für eine schnel­le Entlas­tung zu Beginn des Winters sorgen. Auf die Sofort­hil­fe soll ab 1. Febru­ar oder 1. März 2023 die Preis­brem­se für alle priva­ten Gas- und Wärme­kun­den folgen.

Die Techni­sche Werke Schus­sen­tal GmbH & Co. KG (TWS) begrüßt angesichts des Ausnah­me­zu­stands am Energie­markt die Entlas­tun­gen der Bürge­rin­nen und Bürger durch die Bundes­re­gie­rung. Durch die vielen gesetz­li­chen Änderun­gen und Neuerun­gen erlebt die TWS jedoch auch viel Unsicher­heit bei ihrer Kundschaft. „Kunden, die ein SEPA-Mandat für den Einzug der Abschlags­zah­lun­gen und die Jahres­ver­brauchs­ab­rech­nung haben, brauchen nichts zu tun, um in den Genuss beider staat­li­chen Entlas­tun­gen zu kommen“, erklärt Robert Sommer, Bereichs­lei­ter Markt bei der TWS, und fügt an: „Unsere Kunden können sich darauf verlas­sen, dass wir die Entlas­tun­gen aus Sofort­hil­fe und Preis­brem­se zu hundert Prozent direkt weitergeben.“

Die Bundes­re­gie­rung bezahlt dabei den entspre­chen­den Betrag direkt an den Energie­lie­fe­ran­ten. Wer als Kunde einen Vertrag mit einem Energie­lie­fe­ran­ten wie der TWS hat und ihm ein SEPA-Mandat für den Einzug der Monats­ab­schlä­ge erteilt hat, braucht nichts zu tun. In diesen Fällen bucht der Energie­lie­fe­rant nicht ab. Wer per Überwei­sung bezahlt, muss selbst aktiv werden und die Abschlags­zah­lung für Dezem­ber aussetzen.

Kundin­nen und Kunden der TWS, die keine Änderung vorneh­men, erhal­ten den Abschlags­be­trag bei der nächs­ten Jahres­rech­nung rückver­gü­tet. „Wir kümmern uns um eine korrek­te Abrech­nung der Hilfen“, erklärt Robert Sommer.  Miete­rin­nen und Mieter müssen mit ihrem Vermie­ter klären, wie und wann die Entlas­tung bei ihnen ankommt; je nach Regelung kann die Sofort­hil­fe eventu­ell auch erst mit der nächs­ten Neben­kos­ten­ab­rech­nung verrech­net werden.

Umset­zung der Gas- und Wärmepreisbremse

Aktuell arbei­tet die Bundes­re­gie­rung an der Umset­zung der zweiten Stufe des neuen Entlas­tungs­pa­kets. Diese soll für Gas- und Wärme­kun­den wie folgt umgesetzt werden: Der Preis für Gas soll bei zwölf Cent pro Kilowatt­stun­de brutto, bei Wärme bei 9,5 Cent pro Kilowatt­stun­de brutto, also jeweils inklu­si­ve Steuern, gedeckelt werden. Damit ein Sparan­reiz erhal­ten bleibt, soll dieser Preis für 80 Prozent des Vorjah­res­ver­brauchs gelten; für den darüber­hin­aus­ge­hen­den Verbrauch wird der aktuel­le Markt­preis berech­net. Denn schließ­lich wird der Preis­de­ckel die Gasknapp­heit nicht lösen; dagegen hilft nur Energie­spa­ren. Der Preis­de­ckel soll bis April 2024 befris­tet sein.

Auswei­tung der Entlas­tungs­pa­ke­te auf Strom

Auch bei den Strom­kos­ten will die Bundes­re­gie­rung alle Privat­haus­hal­te mit der Einfüh­rung einer Strom­preis­brem­se entlas­ten. Für kleine und mittle­re Unter­neh­men soll es vergleich­ba­re Regelun­gen geben. Die Preis­brem­se im Strom soll bei 40 Cent pro Kilowatt­stun­de brutto liegen, ebenfalls für 80 Prozent des Vorjah­res­ver­brauchs. Für Mengen, die diesen Verbrauch überstei­gen, zahlen priva­te Verbrau­che­rin­nen und Verbrau­cher dann den aktuel­len  Markt­preis. Die Strom­preis­brem­se soll bereits zum 01. Januar 2023 einge­führt werden.

Kunden­ser­vice gefragt wie nie

Die TWS verzeich­net so viele Kunden­an­fra­gen per Telefon und E‑Mail wie nie zuvor, wie Robert Sommer, Bereichs­lei­ter Markt, infor­miert. Das Volumen sei um das Dreifa­che gestie­gen. Auch die Gesprä­che würden länger dauern.  Die Kundin­nen und Kunden seien verun­si­chert, was die Entlas­tun­gen betref­fe, es bestehe ein hoher Erklä­rungs­be­darf und viele hätten die Sorge, ihre Energie­rech­nun­gen nicht mehr zahlen zu können. Er verspricht: „Die TWS hilft bestmög­lich und findet gemein­sam mit den Betrof­fe­nen Lösun­gen.“ Er bittet jedoch auch um Verständ­nis für eventu­ell länge­re Bearbei­tungs­zei­ten von Kunden­an­fra­gen. Die häufigs­ten Fragen und Antwor­ten zum Entlas­tungs­pa­ket beant­wor­tet die TWS auf ihrer Websei­te www.tws.de .