LAUPHEIM — Nach einem Bericht der Schwäbischen Zeitung hat sich Kevin Wiest dazu entschlossen, Klage gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Tübingen vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen zu erheben. Nun entscheiden doch die Richter über den Ausgang der OB-Wahl in Laupheim.
Wiest sagte im Gespräch mit Schwäbische.de, er habe nach dem Wochenende Bedenkzeit immer noch eine andere Rechtsauffassung als das Regierungspräsidium. „Das RP ist nicht auf die für mich wichtigen Punkte eingegangen“, sagte Wiest. Die Sache wäre längst vom Tisch, hätte der Gemeindewahlausschuss nach der Wahl für eine zweite Auszählung votiert. „Ich kann nicht anders. Ich habe meine Rechtsmeinung geprüft und dieser Meinung bin ich immer noch“, wird Wiest zitiert.
In der Pressmitteilung der Kanzlei Dr. Sojka & Kasch, die Kevin Wiest in diesem Verfahren vertritt, wird der Wunsch Wiests nach einer Neuauszählung folgendermaßen begründet: „Wird jedoch berücksichtigt, dass sich nach der eigentlichen Auszählung noch sieben ungültige Stimmen gefunden haben, kann nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass eine Neuauszählung bei diesem immens knappen Stimmergebnis zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre.“