LAUPHEIM — Nach einem Bericht der Schwä­bi­schen Zeitung hat sich Kevin Wiest dazu entschlos­sen, Klage gegen die Entschei­dung des Regie­rungs­prä­si­di­ums Tübin­gen vor dem Verwal­tungs­ge­richt Sigma­rin­gen zu erheben. Nun entschei­den doch die Richter über den Ausgang der OB-Wahl in Laupheim.

Wiest sagte im Gespräch mit Schwäbische.de, er habe nach dem Wochen­en­de Bedenk­zeit immer noch eine andere Rechts­auf­fas­sung als das Regie­rungs­prä­si­di­um. „Das RP ist nicht auf die für mich wichti­gen Punkte einge­gan­gen“, sagte Wiest. Die Sache wäre längst vom Tisch, hätte der Gemein­de­wahl­aus­schuss nach der Wahl für eine zweite Auszäh­lung votiert. „Ich kann nicht anders. Ich habe meine Rechts­mei­nung geprüft und dieser Meinung bin ich immer noch“, wird Wiest zitiert.

In der Press­mit­tei­lung der Kanzlei Dr. Sojka & Kasch, die Kevin Wiest in diesem Verfah­ren vertritt, wird der Wunsch Wiests nach einer Neuaus­zäh­lung folgen­der­ma­ßen begrün­det: „Wird jedoch berück­sich­tigt, dass sich nach der eigent­li­chen Auszäh­lung noch sieben ungül­ti­ge Stimmen gefun­den haben, kann nicht mit an Sicher­heit grenzen­der Wahrschein­lich­keit ausge­schlos­sen werden, dass eine Neuaus­zäh­lung bei diesem immens knappen Stimm­ergeb­nis zu einem anderen Ergeb­nis gekom­men wäre.“