Als Super­markt-Erpres­ser vom Boden­see machte er Schlag­zei­len, zwei Mal stand er wegen vergif­te­ter Babynah­rung vor Gericht: Nun ist das Urteil gegen ihn rechtskräftig.

RAVENSBURG (dpa) — Das Urteil gegen einen Mann, der mehre­re vergif­te­te Gläschen mit Babynah­rung in Super­märk­ten deponiert hatte und so Millio­nen Euro erpres­sen wollte, ist rechts­kräf­tig. Der Bundes­ge­richts­hof habe die Revisi­on des Angeklag­ten als offen­sicht­lich unbegrün­det abgewie­sen, teilte das Landge­richt Ravens­burg am Montag mit. Der damals 56-Jähri­ge war im Juni 2020 wegen versuch­ter beson­ders schwe­rer räube­ri­scher Erpres­sung zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verur­teilt worden. Er stand bereits zum zweiten Mal wegen der Tat vor Gericht. Ein Urteil aus dem Jahr 2018 hatte der BGH nach einer Revisi­on in Teilen aufgehoben.

Der Mann hatte 2017 mehre­re Gläser Babynah­rung mit einer gefähr­li­chen Dosis Gift in Geschäf­ten in Fried­richs­ha­fen platziert und von verschie­de­nen Handels­un­ter­neh­men 11,7 Millio­nen Euro gefor­dert. 2018 hatte das Landge­richt Ravens­burg ihn unter anderem wegen versuch­ten Mordes zu zwölf­ein­halb Jahren Haft verur­teilt. Diese Entschei­dung hob der BGH 2019 in Teilen auf, weil der Angeklag­te vor dem Gift gewarnt hatte und deshalb keine Tötungs­ab­sicht vorlie­ge. Der Mann hatte die Taten, bei denen niemand verletzt wurde, gestan­den. Den Vorwurf des versuch­ten Mordes hatte er jedoch von sich gewiesen.