Der Asylbe­wer­ber aus Nigeria soll die Frau Anfang Juni in den Schwitz­kas­ten genom­men und ihr ein Küchen­mes­ser an den Hals gehal­ten haben. Die Polizei setzte Pfeffer­spray ein und überwäl­tig­te den Mann. Bei der Festnah­me soll er zudem zwei Polizei­be­am­te mit Füßen getre­ten haben. Den Ermitt­lun­gen zufol­ge hatte der 28-Jähri­ge wegen einer abgelehn­ten Arbeits­er­laub­nis im Auslän­der­amt randaliert.

Die Kammer ging bei ihrem Urteil von einer einge­schränk­ten Steue­rungs­fä­hig­keit des Mannes zur Tatzeit aus, da er einem psych­ia­tri­schen Sachver­stän­di­gen zufol­ge unter einer Posttrau­ma­ti­schen Belas­tungs­stö­rung leidet.