DÜSSELDORF/BERLIN (dpa) — Dass die Politik handelt, freut die Bürger. Doch Beschlüs­se müssen von den Verwal­tun­gen auch umgesetzt werden können. Bei der Wohngeld-Reform rechnen die Kommu­nen mit Verzö­ge­run­gen der Auszahlungen.

Das Wohngeld für deutlich mehr Berech­tig­te kann aus Sicht der Kommu­nen erst mit monate­lan­gen Verzö­ge­run­gen ausge­zahlt werden. Grund sei vor allem der Perso­nal­man­gel in den zustän­di­gen Behörden.

«Schon heute dauert die Bearbei­tung eines Wohngeld­an­trags drei bis sechs Monate«, sagte Gerd Lands­berg, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Deutschen Städte- und Gemein­de­bunds, der «Bild». «Das wird sich deutlich auswei­ten.» Neben der Umstel­lung der Software auf neue Parame­ter komme auch eine Welle von neuen Anträ­gen auf die Kommu­nen zu. «Wir haben nicht die Leute, um die schnell abzuar­bei­ten.» Die Städte hätten die Stellen ausge­schrie­ben, könnten sie aber nicht besetzen.

Ansturm auf Wohngeldstellen

Auch Nordrhein-Westfa­lens Baumi­nis­te­rin Ina Schar­ren­bach (CDU) rechnet mit massi­ven Verzö­ge­run­gen und Proble­men bei der Umset­zung. «Die Bundes­re­gie­rung hatte von Anfang an das Ziel, die Wohngeld­re­form mit aller Macht durch­zu­bo­xen. Dabei wird sie sich selbst ein blaues Auge holen», sagte Schar­ren­bach der Deutschen Presse-Agentur. Es fehle an Perso­nal für die Bearbei­tung der Anträ­ge, und neue Mitar­bei­ter könnten auch erst ab Mitte Dezem­ber geschult werden.

«Wir gehen davon aus, dass Wohngeld­an­trä­ge nach neuem Recht erst ab April 2023 und dann rückwir­kend bewil­ligt werden können», sagte die NRW-Minis­te­rin. Schon jetzt sei ein Ansturm auf die Wohngeld­stel­len zu bemer­ken. Für mögli­che Abschlags­zah­lun­gen habe kaum ein Land Vorkeh­run­gen getrof­fen. Außer­dem bräch­ten sie Doppel­ar­beit für die Verwaltungen.

Der Bundes­rat hatte am Freitag der Reform zugestimmt. Demnach könnten im nächs­ten Jahr zusätz­lich zu den bisher 600.000 Haushal­ten bundes­weit bis zu 1,4 Millio­nen weite­re Anspruch auf einen staat­li­chen Zuschuss zur Miete bekom­men. Wohngeld können Haushal­te beantra­gen, die zwar keine Sozial­leis­tun­gen bezie­hen, trotz­dem aber wenig Geld haben.