Das Land habe gesetz­lich entschie­den, Schot­ter­gär­ten zu verban­nen. «Auf den Grund­stü­cken vor Ort ändert sich dadurch jedoch zunächst einmal gar nichts», kriti­sier­ten die drei Verbän­de am Montag in Stutt­gart. Die Baurechts­äm­ter müssten die Eigen­tü­mer von Schot­ter­gär­ten syste­ma­tisch anschrei­ben und auffor­dern, rechts­wid­ri­ge Flächen zurück­zu­bau­en, forder­ten sie.

«Unser Ziel ist es, dass sich die gesam­te Gesell­schaft am Arten­schutz betei­ligt», sagte BLHV-Vizeprä­si­dent Bernhard Bolkart. «Das bedeu­tet, dass jeder seinen Beitrag leisten muss. Auch die Garten­be­sit­zer.» Der NABU-Landes­vor­sit­zen­de Johan­nes Enssle empfahl Hausbe­sit­zern: «Wer statt auf Schot­ter auf Blühmi­schun­gen aus regio­na­lem Saatgut setzt, hat nicht nur was fürs Auge, sondern schafft damit neue Wildbie­nen-Paradie­se.» Aller­dings werden nach Angaben der Verbän­de in Neubau­ge­bie­ten noch heute bis zu 30 Prozent der Grund­stü­cke antei­lig mit Schot­ter­gär­ten belegt. «Auch im Bestand werden nach wie vor begrün­te Gärten in Schot­ter­gär­ten umgewan­delt», hieß es.

Unklar ist aber nach wie vor, ob erst das jüngs­te Verbot greift oder ob Schot­ter­gär­ten bereits seit länge­rer Zeit verbo­ten sind und seither nur gedul­det wurden. Das Umwelt­mi­nis­te­ri­um ist der Ansicht, dass sie auch rückwir­kend bis 1995 laut Landes­bau­ord­nung unter­sagt seien. Bereits existie­ren­de Schot­ter­gär­ten müssten also im Zweifel besei­tigt oder umgestal­tet werden. Das Wirtschafts­mi­nis­te­ri­um geht dagegen von einem Bestands­schutz aus. Eine juris­ti­sche Entschei­dung liegt noch nicht vor.