Nach der jüngs­ten Corona-Verord­nung darf sich in Geschäf­ten pro zehn Quadrat­me­ter Verkaufs­flä­che nur noch ein Kunde aufhal­ten. Hat ein Geschäft weniger Fläche, ist nur ein Kunde im Laden erlaubt. Ausge­nom­men sind etwa Kinder in Beglei­tung ihrer Eltern. Mitar­bei­ter werden bei der Regelung nicht mitge­zählt. Manche Menschen wüssten gar nicht, dass die Läden offen seien, andere hielten sich an den Appell, möglichst zu Hause zu bleiben, sagte Hagmann. Hinzu komme die Schlie­ßung der Gastro­no­mie, die üblicher­wei­se auch Kunden für den Handel anziehe.