STUTTGART (dpa/lsw) — Nach dem Verbot zweier Demons­tra­tio­nen gegen die Corona-Politik in Stutt­gart haben die Veran­stal­ter das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt einge­schal­tet. Es seien entspre­chen­de Eilan­trä­ge einge­gan­gen, die nun geprüft würden, sagte ein Sprecher des Gerichts am Samstag. Der Verwal­tungs­ge­richts­hof (VGH) in Mannheim hatte das Verbot der Demons­tra­tio­nen am Freitag­abend bestä­tigt. Es geht dabei um zwei Versamm­lun­gen im Oberen Schloss­gar­ten und auf dem Marien­platz in Stuttgart.

Mit dem Verbot will die Stadt vor allem Szenen wie am Karsams­tag verhin­dern, als bei einer Demons­tra­ti­on der «Querdenker»-Bewegung bis zu 15 000 Teilneh­mer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unter­wegs waren. Die Polizei hat sich unabhän­gig vom Ausgang der Verfah­ren auf einen größe­ren Einsatz in der Stadt eingestellt.