Gaskun­den müssen demnächst wohl tiefer in die Tasche greifen. Grund ist unter anderem eine Klimaschutzmaßnahme.

«Wir rechnen damit, dass die Gasprei­se im kommen­den Jahr wieder deutlich anzie­hen», sagte Verivox-Energie­ex­per­te Thors­ten Storck. Laut Verivox werden die Gebüh­ren für die Gasnet­ze im Jahr 2021 im bundes­wei­ten Durch­schnitt um zwei Prozent anstei­gen. Basis seien vorläu­fi­ge Veröf­fent­li­chun­gen der Verteil­netz­be­trei­ber. In die Betrach­tung seien 84 Prozent der Gasver­sor­gungs­ge­bie­te eingeflossen.

Für einen Muster­haus­halt in einem Einfa­mi­li­en­haus mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowatt­stun­den bedeu­te dies Mehrkos­ten von rund 8 Euro im Jahr. Regio­nal gebe es jedoch große Unterschiede.

Der Gaspreis für Haushalts­kun­den setzt sich zusam­men aus den Beschaf­fungs­kos­ten, den Entgel­ten für die Netznut­zung sowie Steuern. 2021 startet die CO2-Beprei­sung im Verkehr und bei Gebäu­den. Ziel ist es, fossi­le Brenn- und Kraft­stof­fe weniger attrak­tiv zu machen und zum Umstieg auf klima­freund­li­che­re Alter­na­ti­ven anzure­gen. Der Emissi­ons­han­del beginnt mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne. Laut Umwelt­mi­nis­te­ri­um bedeu­tet dies, das etwa Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowatt­stun­de teurer wird.

Nach den Berech­nun­gen von Verivox bedeu­tet dies für einen Muster­haus­halt in einem Einfa­mi­li­en­haus eine Mehrbe­las­tung von 108 Euro pro Jahr. «Reichen die Versor­ger die gestie­ge­nen Netzent­gel­te und den CO2-Preis in voller Höhe an ihre Kunden weiter, würde sich Gas im kommen­den Jahr sogar um rund 11 Prozent verteu­ern», so Storck.

Einen preis­dämp­fen­den Effekt könnte aber die Entwick­lung an den Rohstoff­märk­ten haben. So seien die Großhan­dels­prei­se seit Jahres­be­ginn deutlich gesun­ken — deswe­gen waren auch die durch­schnitt­li­che Gasprei­se in diesem Jahr zurück­ge­gan­gen. Die niedri­ge­ren Beschaf­fungs­kos­ten geben laut Storck Spiel­raum, Preis­er­hö­hun­gen nicht ganz so hoch ausfal­len zu lassen.

Die Bundes­re­gie­rung will die Bürger mit dem Start des CO2-Preises an anderer Stelle entlas­ten. So steigt die Pendler­pau­scha­le für Arbeit­neh­mer mit länge­ren Fahrwe­gen. Außer­dem hat die Regie­rung einen starken Anstieg der Strom­prei­se durch einen Milli­ar­den-Bundes­zu­schuss bei der EEG-Umlage zur Förde­rung des Ökostroms verhindert.

Noch umstrit­ten inner­halb der Bundes­re­gie­rung ist es, wie zusätz­li­che Heizkos­ten zwischen Mietern und Vermie­tern aufge­teilt werden sollen. Die SPD-geführ­ten Bundes­mi­nis­te­ri­en für Umwelt, Justiz und Finan­zen wollen, dass Vermie­ter höchs­tens die Hälfte der Zusatz­kos­ten, die künftig beim Heizen mit Öl oder Erdgas entste­hen, auf die Miete aufschla­gen dürfen. Bundes­um­welt­mi­nis­te­rin Svenja Schulz (SPD) hatte gesagt: «Es sind schließ­lich die Vermie­ter, die über eine neue Heizung entschei­den. Darum sollten sie auch ihren Anteil am CO2-Preis tragen.»