Die Fortset­zung des Lockdowns war bereits vor dem Zusam­men­tref­fen der Bundes­kanz­le­rin mit den Minis­ter­prä­si­den­ten der Bundes­län­der erwar­tet worden. Nun ist klar: Er bleibt weitge­hend bestehen — mindes­tens bis Anfang März. Ein Berufs­stand kann sich aber freuen.

BERLIN (dpa) — Der bis Mitte Febru­ar befris­te­te Lockdown zur Bekämp­fung der Corona-Pande­mie in Deutsch­land soll weitge­hend bis zum 7. März verlän­gert werden. Eine Ausnah­me bilden Friseu­re, die bei strik­ter Einhal­tung von Hygie­ne­auf­la­gen bereits am 1. März wieder aufma­chen dürfen.

Das haben Kanzle­rin Angela Merkel (CDU) und die Minis­ter­prä­si­den­tin­nen und Minis­ter­prä­si­den­ten am Mittwoch bei ihren Beratun­gen über das weite­re Vorge­hen in der Pande­mie beschlos­sen. Das Öffnen von Schulen und Kitas wird danach nicht bundes­weit einheit­lich geregelt, sondern in das Ermes­sen der einzel­nen Länder gestellt.

Bund und Länder verwei­sen in ihrem Beschluss auf die sich beson­ders schnell ausbrei­ten­den Virus­mu­ta­tio­nen. Diese erfor­der­ten erheb­li­che zusätz­li­che Anstren­gun­gen, um die Infek­ti­ons­zah­len wieder zu senken. «Daher müssen die Kontakt­be­schrän­kun­gen in den nächs­ten Wochen grund­sätz­lich beibe­hal­ten werden.» Auch die bestehen­den anderen Beschlüs­se wie etwa die Schlie­ßung eines Großteils des Einzel­han­dels, von Restau­rants, Kneipen, Museen und Theatern sollen weiter gültig bleiben.

Einen nächs­ten größe­ren Öffnungs­schritt soll es erst bei einer stabi­len 7‑Tage-Inzidenz von höchs­tens 35 Neuin­fek­tio­nen je 100.000 Einwoh­ner geben. Dann sollen der Einzel­han­del, Museen und Galerien sowie Betrie­be mit körper­na­hen Dienst­leis­tun­gen wieder aufma­chen können.

Zu Schulen und Kitas stellt der Beschluss fest, dass dieser Bereich als erster schritt­wei­se wieder geöff­net werden solle. «Die Länder entschei­den im Rahmen ihrer Kultus­ho­heit über die schritt­wei­se Rückkehr zum Präsenz­un­ter­richt und die Auswei­tung des Angebots der Kindertagesbetreuung.»

Mehr Sicher­heit in Klassen­zim­mern und Kitas sollen vermehr­te Schnell­tests bringen. Außer­dem wurden die Gesund­heits­mi­nis­ter beauf­tragt zu prüfen, ob Lehrkräf­te, Erzie­he­rin­nen und Erzie­her früher als bislang vorge­se­hen geimpft werden können. Merkel habe darauf hinge­wie­sen, dass gerade Erzie­her keine Möglich­keit hätten, die notwen­di­gen Abstän­de einzu­hal­ten, hieß es aus Teilnehmerkreisen.

Die vorzei­ti­ge Öffnung von Friseur­be­trie­ben soll «unter Aufla­gen zur Hygie­ne, zur Steue­rung des Zutritts mit Reser­vie­run­gen sowie unter Nutzung medizi­ni­scher Masken» zuläs­sig sein. Zur Begrün­dung heißt es in dem Beschluss: «Vor dem Hinter­grund der Bedeu­tung von Friseu­ren für die Körper­hy­gie­ne und der jetzt bereits seit länge­rem bestehen­den Schlie­ßung erscheint es erfor­der­lich, die Inanspruch­nah­me zu ermög­li­chen, da erheb­li­che Teile der Bevöl­ke­rung, insbe­son­de­re ältere Menschen, auf diese angewie­sen sind.»