TUTTLINGEN — Auch am Samstag­abend war der erwei­ter­te Lösch­zug der Abtei­lung Tuttlin­gen gefordert.

Mit dem Alarm­stich­wort “Wohnungs­brand” wurden die Einsatz­kräf­te um 19:39Uhr in die Tuttlin­ger Bahnhof­stra­ße gerufen. An der Einsatz­stel­le konnte eine Rauch­ent­wick­lung in einer Wohnung im ersten Stock­werk eines Mehrfa­mi­li­en­haus bestä­tigt werden. Der Wohnungs­ei­gen­tü­mer hatte den Brand im Küchen­be­reich bei Eintref­fen der Feuer­wehr bereits fast vollstän­dig gelöscht. Dabei zog er sich Verbren­nun­gen und eine Rauch­gasin­to­xi­ka­ti­on zu und wurde mittel­schwer verletzt, vom Rettungs­dienst in ein Kranken­haus verbracht. Ein Trupp unter umluft­un­ab­hän­gi­gem Atemschutz lösch­te die übrigen Glutres­te ab und kontrol­lier­te die Küchen­zei­le und die Umgebung mittels einer Wärme­bild­ka­me­ra. Nach Beendi­gung der Lösch­maß­nah­men, wurde der betrof­fe­ne Bereich umfang­reich belüftet.
Im Einsatz war die Abtei­lung Tuttlin­gen mit 6 Fahrzeu­gen und 25 Einsatz­kräf­ten, sowie das DRK mit Rettungs­wa­gen, Schnell­ein­satz­grup­pe, organi­sa­to­ri­schem Leiter Rettungs­dienst und Notarzt, soweit mehre­re Strei­fen­wa­gen der Polizei.

Im Zusam­men­hang mit diesem Einsatz, weist die Feuer­wehr Tuttlin­gen auf die seit 2013 in Baden-Württem­berg gelten­de Rauch­warn­mel­der­pflicht hin.
In diesem Fall waren leider keine dieser “kleinen Lebens­ret­ter” montiert.
Weiter Infor­ma­tio­nen zur Rauch­warn­mel­der­pflicht erhal­ten Sie auch hier: https://www.rauchmelder-lebensretter.de