STUTTGART (dpa) — Baden-Württem­berg will die Corona-Testpflicht für ungeimpf­te Beschäf­tig­te in Unter­neh­men mit Publi­kums­ver­kehr verschär­fen. Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter etwa in der Gastro­no­mie oder in Friseur­sa­lons müssen sich künftig zweimal pro Woche auf das Corona­vi­rus testen lassen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Koali­ti­ons­krei­sen in Stutt­gart. Geimpf­te und genese­ne Beschäf­tig­te müssen sich nicht testen lassen. Bisher galt eine solche Testpflicht für ungeimpf­te Beschäf­tig­te mit Außen­kon­takt nur dann, wenn sich die Corona-Lage im Südwes­ten deutlich verschärft, also in der sogenann­ten Warn- und der Alarmstufe.

Das Land reagiert mit der Verschär­fung auf einen Beschluss der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz vom Montag. Danach ist der Paragraf 28 im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz als Rechts­grund­la­ge für die Einfüh­rung einer solchen Testpflicht geeig­net. Die Maßnah­me ist Teil der neuen Corona-Verord­nung in Baden-Württem­berg, die in Kürze verkün­det werden soll.