RAVENSBURG — “Corona ist noch nicht vorbei — auch wenn sich aktuell ein derar­ti­ger Eindruck mitun­ter aufdrängt, wenn man im öffent­li­chen Raum unter­wegs ist”, bilan­ziert Polizei­prä­si­dent Uwe Stürmer die aktuel­le Situa­ti­on insbe­son­de­re im Hinblick auf die Einhal­tung von Abstands­ge­bo­ten und die Verwen­dung von Mund-Nasen-Bedeckun­gen (MNB) in der Öffentlichkeit.

Während die Akzep­tanz derar­ti­ger Alltags­mas­ken zu Beginn der Pande­mie deutlich größer war, ist mit zuneh­men­der Dauer der Masken­pflicht eine wachsen­de Nachläs­sig­keit bei der Verwen­dung erkenn­bar. Oft werden MNB nicht oder nur unzurei­chend getra­gen, beispiels­wei­se unter der Nase, ledig­lich den Mund verde­ckend. Diese Erkennt­nis beschränkt sich nicht allein auf den Zustän­dig­keits­be­reich des Polizei­prä­si­di­ums Ravens­burg, der negati­ve Trend ist landes­weit feststell­bar. Deshalb hat das Innen­mi­nis­te­ri­um Baden-Württem­berg auf Bitte des Sozial­mi­nis­te­ri­ums die regio­na­len Polizei­prä­si­di­en beauf­tragt, die Einhal­tung der Masken­pflicht insbe­son­de­re im öffent­li­chen Perso­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV) gezielt zu kontrollieren.

“Wir werden daher in den kommen­den Tagen in den zu unserem Zustän­dig­keits­be­reich gehören­den drei Landkrei­sen Ravens­burg, Sigma­rin­gen und dem Boden­see­kreis flächen­de­ckend im Rahmen von Schwer­punkt­kon­trol­len die Masken­pflicht im ÖPNV überwa­chen. Dies erfolgt in enger Abstim­mung mit den Verkehrs­be­trie­ben, der Bundes­po­li­zei, der Wasser­schutz­po­li­zei und den zustän­di­gen Ortspo­li­zei­be­hör­den”, kündigt Stürmer an. Und er fügt hinzu: “Dabei werden wir mit Augen­maß dafür sorgen, dass die Regeln einge­hal­ten werden. Wer aller­dings unver­bes­ser­lich die einschrän­ken­den Regelun­gen missach­tet, muss mit Sanktio­nen rechnen! Derar­ti­ge Verstö­ße sind keine Bagatell­de­lik­te!” Sein Appell: “Bitte seien Sie vernünf­tig und halten sich an die bestehen­den Regelun­gen. Sie dienen Ihnen und Ihren Mitmen­schen zum Schutz der Gesund­heit und können dazu beitra­gen, Menschen­le­ben zu retten!”

Nach wie vor gilt in Baden-Württem­berg anläss­lich der Corona-Pande­mie eine gesetz­li­che Pflicht zum Tragen von sogenann­ten Mund-Nasen-Bedeckun­gen (MNB) in bestimm­ten Situa­tio­nen im öffent­li­chen Raum, so unter anderem bei der Nutzung des öffent­li­chen und des touris­ti­schen Perso­nen­ver­kehrs, an Bahn- und Busstei­gen, im Warte­be­reich der Anlege­stel­len von Fahrgast­schif­fen und in Bahnhofs- und Flugha­fen­ge­bäu­den. Ein Verstoß gegen die Masken­pflicht kann seit dem 01. Juli 2020 mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahn­det werden.