RAVENSBURG/STUTTGART — Mit dem Neustel­len-Paket für die Justiz im aktuel­len Haushalt erhält die Ravens­bur­ger Justiz insge­samt 1,5 Stellen für Richte­rin­nen und Richter bzw. Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te. Darauf wies Justiz­mi­nis­te­rin Marion Gentges bei der Bekannt­ga­be der landes­wei­ten Vertei­lung der Neustel­len für den höheren Dienst (Richter- und Staats­an­walt­schaft) am heuti­gen Montag
(21. Febru­ar 2022) hin. Davon entfällt eine halbe zusätz­li­che Stelle auf das Landge­richt und eine komplet­te Stelle auf die Staats­an­walt­schaft Ravensburg.

Der Staats­haus­halts­plan der Landes­re­gie­rung dieses Jahres legt vor dem Hinter­grund aktuel­ler Heraus­for­de­run­gen wie Hass- und Wirtschafts­kri­mi­na­li­tät sowie Asyl- und Diesel-Verfah­rens­wel­le einen klaren Schwer­punkt auf die Stärkung der Justiz im Land. Minis­te­rin der Justiz und für Migra­ti­on Marion Gentges sagte: „Wir setzen damit ein klares Signal für unseren Rechts­staat und stellen die Handlungs­fä­hig­keit der Justiz dauer­haft sicher.“

Die Minis­te­rin weiter: „In den vergan­ge­nen Jahren war die baden-württem­ber­gi­sche Justiz in vieler­lei Hinsicht gefor­dert. Die Zivil­ge­rich­te sind aufgrund massen­haft einge­hen­der Diesel­ver­fah­ren hoch belas­tet. Bei den Staats­an­walt­schaf­ten ist seit Jahren ein Anstieg der Ermitt­lungs­ver­fah­ren zu verzeich­nen. Aufgrund gesetz­ge­be­ri­scher Aktivi­tä­ten des Bundes sieht sich die Straf­jus­tiz zudem mit weite­ren Aufga­ben konfron­tiert. Die Auswir­kun­gen der Corona-Pande­mie haben dabei nicht nur die Arbeit der Gerich­te und Staats­an­walt­schaf­ten erschwert, sondern belas­ten auch den Haushalt des Landes. Umso erfreu­li­cher ist, dass es im Rahmen der Aufstel­lung des Staats­haus­halts­plans für 2022 gelun­gen ist, die baden-württem­ber­gi­sche Justiz mit insge­samt 84 zusätz­li­chen Stellen für Richte­rin­nen und Richter sowie Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te zu stärken. Mein Dank gilt den Abgeord­ne­ten des Landtags von Baden-Württem­berg, die mit dem Haushalt ein deutli­ches Zeichen für einen starken Rechts­staat gesetzt haben.“