Fast vier Jahrzehn­te nach der Tat hat das Landge­richt Ulm einen ehema­li­gen US-Solda­ten wegen versuch­ten Mordes verur­teilt. Der 65-Jähri­ge erhielt am Diens­tag eine Haftstra­fe von acht Jahren. Das Gericht sah es in seinem Urteil als erwie­sen an, dass der Mann am 23. Oktober 1985 eine damals 29-Jähri­ge in Göppin­gen verge­wal­tigt und dann versucht hatte, sie zu töten, um seine Tat zu verdecken.

Der damals in Göppin­gen statio­nier­te Ausbil­dungs­of­fi­zier hatte die Tat vor Gericht weitge­hend einge­räumt, den Vorwurf des versuch­ten Mordes aber von sich gewie­sen. Der Angeklag­te hatte geschil­dert, wie er die junge Frau an dem Abend im Jahr 1985 verfolgt und mit einem Messer bedroht hatte. In einem Park habe er sie verge­wal­tigt und anschlie­ßend nieder­ge­schla­gen — sie aber nicht töten wollen.

Während sich die beina­he bewusst­lo­se Frau aus Angst tot stell­te, fuhr der Soldat sie zu einem Straßen­gra­ben und warf sie dort hinein. Die Frau überleb­te mit zahlrei­chen Verlet­zun­gen — darun­ter Rippen­brü­che und ein Trommelfellriss.

Die Tat habe auch nach all den Jahren noch Auswir­kun­gen auf die Geschä­dig­te, sagte der Vorsit­zen­de Richter. Beruf­lich wie persön­lich trage sie schwer daran. Dunkel­heit verängs­ti­ge sie. «Ich konnte ihre Verbit­te­rung erken­nen», sagte der Richter zur Aussa­ge der Frau, die unter Ausschluss der Öffent­lich­keit statt­ge­fun­den hatte. Der Angeklag­te habe große Schuld auf sich geladen.

Der damals 28-Jähri­ge war bei den Ermitt­lun­gen 1985 von der Polizei befragt worden, im Jahr darauf aber wieder in die USA zurück­ge­kehrt. Über Jahrzehn­te blieb die Tat ungeklärt. Mit einer DNA-Probe gelang es den Ermitt­lern schließ­lich, den Täter zu überfüh­ren und ihn aus den USA nach Deutsch­land auslie­fern zu lassen. Die Auslie­fe­rungs­haft wurde dem 65-Jähri­gen beim Straf­maß angerechnet.

Nur wenige Jahre nach der Tat in Göppin­gen machte sich der Mann in den USA erneut der Verge­wal­ti­gung sowie der Entfüh­rung schul­dig, wie im Prozess aus ameri­ka­ni­schen Gerichts­ak­ten deutlich wurde. 17 Jahre verbrach­te er dafür in Gefäng­nis­sen. Für seine Verur­tei­lung vor dem Landge­richt Ulm galt der 65-Jähri­ge aber als nicht vorbe­straft, da die Taten erst danach gesche­hen sind.

Die Delik­te Verge­wal­ti­gung und gefähr­li­che Körper­ver­let­zung sind mittler­wei­le verjährt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.