Nach dem Verwal­tungs­ge­richt München hat auch der Bayeri­sche Verwal­tungs­ge­richts­hof das Verbot einer für Samstag geplan­ten «Querdenker»-Demonstration gegen die Corona-Politik bestä­tigt. Die Veran­stal­ter hatten eine Kundge­bung mit bis zu 30 000 Teilneh­mern auf der Münch­ner There­si­en­wie­se angemel­det. Die Stadt München unter­sag­te das und wurde am Freitag zunächst vom Münch­ner Verwal­tungs­ge­richt bestätigt.
 

Die Stadt sei zu Recht davon ausge­gan­gen, dass die Versamm­lung unter Berück­sich­ti­gung der Erfah­run­gen mit Versamm­lun­gen der «Querdenken»-Bewegung infek­ti­ons­schutz­recht­lich nicht vertret­bar sei, gab der zustän­di­ge Senat des Bayeri­schen Verwal­tungs­ge­richts­hofs zur Begrün­dung an. Die Veran­stal­ter hätten sich im Verwal­tungs­ver­fah­ren ausdrück­lich gewei­gert, Vorkeh­run­gen für die Einhal­tung von Hygie­ne­maß­nah­men, also Mindest­ab­stän­de und das Tragen von Masken, zu treffen. Die erst im gericht­li­chen Verfah­ren nachge­scho­be­ne Zusiche­rung zu solchen Maßnah­men wurde als «rein verfah­ren­st­ak­ti­sches Vorbrin­gen» gewer­tet und sei «unglaub­haft».

Gegen den Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts­hofs gibt es kein Rechtsmittel.