Rückkeh­rer aus auslän­di­schen Corona-Risiko­ge­bie­ten müssen in Baden-Württem­berg weiter­hin für zehn Tage in Quaran­tä­ne. Der Verwal­tungs­ge­richts­hof (VGH) in Mannheim lehnte nach Angaben vom Freitag drei Eilan­trä­ge gegen die Regelung ab. Für das Land sei nicht nachprüf­bar, welchen Infek­ti­ons­ri­si­ken Einrei­sen­de ausge­setzt gewesen seien, hieß es zur Begrün­dung. Daher sei die Quaran­tä­ne­pflicht gerecht­fer­tigt. Die Beschlüs­se vom Donners­tag sind nicht anfechtbar.

Die Einrei­se aus Ländern mit einem erheb­li­chen Infek­ti­ons­ge­sche­hen stellt den Richtern zufol­ge eine bedeu­ten­de Gefah­ren­quel­le für eine Weiter­ver­brei­tung des Corona­vi­rus in Deutsch­land dar. Dies hätten die Erfah­run­gen des Sommers gezeigt. Zu den Antrag­stel­lern gehör­te unter anderem die Besit­ze­rin eines Ferien­hau­ses auf Mallorca.

Reisen­de aus auslän­di­schen Risiko­ge­biet müssen in Baden-Württem­berg nach ihrer Rückkehr für zehn Tage in Quaran­tä­ne. Wer die Selbst­iso­la­ti­on vorzei­tig beenden möchte, kann frühes­tens am fünften Tag nach der Rückkehr einen Corona-Test machen lassen. Ist das Ergeb­nis negativ, endet die Quarantäne-Pflicht.