BIBERACH – Zur Überwa­chung der illega­len Müllab­la­ge­run­gen und zur Reduzie­rung des wilden Mülls instal­liert die Stadt am Stand­ort des Wertstoff­con­tai­ners „Weißes Bild“ eine Video­über­wa­chung. Das hat Oberbür­ger­meis­ter Norbert Zeidler im Haupt­aus­schuss bekannt gegeben. Es herrsche dort eine „Extrem­si­tua­ti­on“.

Oberbür­ger­meis­ter Norbert Zeidler erklär­te, in den jährli­chen Stadt­rei­ni­gungs­be­rich­ten werde seit mehre­ren Jahren der Wertstoff­con­tai­ner­platz „Weißes Bild“ als Topschwer­punkt wilder Müllab­la­ge­run­gen benannt. Im April 2019 sei der Stand­ort daher besser ausge­leuch­tet worden, um eine Verrin­ge­rung der wilden Müllab­la­ge­run­gen zu errei­chen. Ebenso seien die Kontrol­len durch den Ordnungs­dienst verstärkt, inzwi­schen sei der Stand­ort sogar im tägli­chen Bestrei­fungs­plan etabliert. Trotz dieser Maßnah­men sei das Problem nicht behoben, denn auch in diesem Jahr weise der Stand­ort eine enorm hohe Vermül­lung auf.

Zustän­dig für die Leerung und Reini­gung der Contai­ner­stand­or­te ist nicht die Stadt Biber­ach, sondern der Abfall­wirt­schafts­be­trieb des Landrats­amts als öffent­lich-recht­li­cher Entsor­gungs­trä­ger. Seit 2015 sind damit priva­te Entsor­gungs­fir­men beauf­tragt. Der Stand­ort wird bereits zwei bis drei Mal pro Woche je nach Bedarf geleert und gerei­nigt. Eine Erhöhung des Abfuhr­rhyth­mus ist nur teilwei­se zielfüh­rend, da der illegal abgela­ger­te Müll überwie­gend keinen Zusam­men­hang mit den Wertstoff­con­tai­nern aufweist.

Um die wilden Müllab­la­ge­run­gen zu verhin­dern und die Verur­sa­cher zu finden, forciert die Stadt seit Sommer eine Video­über­wa­chung. Die Maßnah­me wurde mit allen Betei­lig­ten und inner­städ­tisch abgestimmt. Der Bereich der Müllcon­tai­ner werde künftig mit drei Kameras überwacht, infor­mier­te OB Zeidler. Die Video­über­wa­chung sei zunächst rund um die Uhr geplant, da sowohl tagsüber als auch nachts wilde Müllab­la­ge­run­gen statt­fin­den. Die Speicher­dau­er der Aufnah­men wird auf eine Woche festge­legt. Zugriff auf die Daten habe nur eine definier­te und schrift­lich fixier­te Perso­nen­grup­pe städti­scher Mitar­bei­ter. Diese haben im Verdachts­fall bzw. im Fall erfolg­ter illega­ler Müllab­la­ge­run­gen die Möglich­keit, die Daten zu sichten und entspre­chend ein Bußgeld­ver­fah­ren einzu­lei­ten. Die einma­li­gen Kosten der Maßnah­me belau­fen sich auf insge­samt knapp 22 000 Euro.

Die Verwal­tung hofft, dass das geplan­te Recycling­zen­trum Mittel­bi­ber­acher Steige künftig zur Entlas­tung der Contai­ner­stand­or­te und zur Reduzie­rung illega­ler Müllab­la­ge­run­gen beiträgt. Die SPD, die dazu einen Antrag gestellt hatte, dankte für die rasche Umset­zung. Rudolf Metzger hofft, dass das Problem mit der Video­über­wa­chung nicht örtlich verla­gert wird. Es sei kein guter, aber ein notwen­di­ger Weg, sagte Johan­nes Walter (CDU), er freue sich, dass jetzt auch die anderen Fraktio­nen die Notwen­dig­keit von Video­über­wa­chung an kriti­schen Stellen einsä­hen. Im Übrigen müsse man hier den Landkreis als Verant­wort­li­chen für die Entsor­gung mehr in die Pflicht nehmen. „Auch wir sind unein­ge­schränkt dafür“, sagte Manue­la Hölz (Grüne), weil es die letzte Möglich­keit sei nach verschie­de­nen anderen erfolg­lo­sen Versu­chen. Es sei traurig, aber notwen­dig, dass man sich jetzt zu dieser Maßnah­me durch­ge­run­gen habe, meinte Claudia Reisch (FW). Sie wünscht sich außer­dem eine verstärk­te öffent­li­che Kampa­gne (zum Beispiel in BIBERACH KOMMUNAL) für eine ordent­li­che Müllent­sor­gung. Für Ralph Heider­eich (Linke) ist die Video­über­wa­chung der falsche Weg. Man müsse eher dafür sorgen, dass die Leute ihren Müll wieder leich­ter loswer­den können, zum Beispiel mit häufi­ge­ren Abholterminen.

Video­über­wa­chung erlaubt

Die Beobach­tung öffent­lich zugäng­li­cher Räume mittels Video­über­wa­chung ist zuläs­sig, wenn dies im Rahmen der Erfül­lung öffent­li­cher Aufga­ben erfor­der­lich ist, um öffent­li­che Einrich­tun­gen zu schüt­zen. Die Video­über­wa­chung ist zur Aufrecht­erhal­tung der Funkti­ons­tüch­tig­keit und zur Sicher­stel­lung der ordnungs­ge­mä­ßen Benut­zung des Wertstoff­con­tai­ner­stand­orts sowie zur Verhin­de­rung illega­ler Ablage­run­gen erfor­der­lich. Milde­re Maßnah­men wie eine besse­re Beleuch­tung oder stärke­re Kontrol­len wurden bereits umgesetzt und haben nicht zum Ziel geführt. Die geplan­te Video­über­wa­chung entspricht den recht­li­chen Vorga­ben des Landes­da­ten­schutz­ge­set­zes Baden-Württem­berg und ist mit der städti­schen Daten­schutz­be­auf­trag­ten abgestimmt.