BAD WALDSEE — Die Volks­hoch­schu­le Bad Waldsee darf nach der neuen Corona-Verord­nung des Landes schon in der Öffnungs­stu­fe 1 ihre Türen wieder teilwei­se öffnen. 

Erlaubt sind Veran­stal­tun­gen in geschlos­se­nen Räumen mit maximal 10 Teilneh­mern, sowie kontakt­ar­me Sport­ar­ten im Freien.
Ausge­nom­men sind Tanz- und Bewegungs­an­ge­bo­te, sowie Gesang und Blasin­stru­men­te in geschlos­se­nen Räumen. 

Wenn die Inzidenz­wer­te weiter stabil bleiben bzw. sinken, ist ab 21. Juni eine weite­re Locke­rung vorge­se­hen, sodass auch Bewegungs­an­ge­bo­te in geschlos­se­nen Räumen statt­fin­den können. 

Voraus­set­zung für die Teilnah­me an Kursen ist die Vorla­ge eines Test‑, Impf- oder Genesungsnachweises. 

Die allge­mein gelten­den Corona-Bestim­mun­gen (Hygie­ne­maß­nah­men, Mindest­ab­stand, Masken­pflicht und Kontakt­da­ten­er­he­bung) müssen stets einge­hal­ten werden. 

Die Mitar­bei­te­rin­nen der Volkhoch­schu­le werden nach und nach die Kursteil­neh­mer infor­mie­ren und freuen sich auf ein Wiedersehen! 

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Kloster­hof 2
88339 Bad Waldsee
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