LINDAU/DORNBIRN – Am Donners­tag­mit­tag (29. Oktober) hat die Bundes­po­li­zei einen afgha­ni­schen Straf­tä­ter in Unter­su­chungs­haft einge­lie­fert. Der Mann war in der Vergan­gen­heit bereits mehrfach straf­fäl­lig gewor­den und zurück­ge­scho­ben worden.

Eine Strei­fe der Bundes­po­li­zei kontrol­lier­te am Mittwoch­vor­mit­tag einen afgha­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen im Lindau­er Haupt­bahn­hof. Der Mann, der keiner­lei Ausweis­do­ku­men­te vorwei­sen konnte, wollte sich angeb­lich mit einem Freund treffen und habe seine Papie­re in seiner Wohnung in Dornbirn verges­sen. Die Beamten fanden die Perso­na­li­en des Migran­ten durch den Abgleich seiner Finger­ab­drü­cke heraus. Durch die Fahndungs­über­prü­fung stell­ten die Polizis­ten dann fest, dass gegen den 22-Jähri­gen ein Einrei­se- und Aufent­halts­ver­bot für die Bundes­re­pu­blik besteht. Weiter­hin wurde der seit Anfang August als unter­ge­taucht gelten­de Migrant von der Auslän­der­be­hör­de Lindau per Aufent­halts­er­mitt­lung gesucht.

Der als Gewalt­tä­ter und Betäu­bungs­mit­tel­kon­su­ment polizei­be­kann­te Afgha­ne hatte seit 2017 aufgrund von Gewalt­straf­ta­ten, vor allem gegen Polizei­be­am­te, sowie Sexual­de­lik­ten sechs­mal hinter Gittern geges­sen und war Anfang 2019 aus der Haft nach Öster­reich zurück­ge­scho­ben worden. Die Bundes­po­li­zis­ten recher­chier­ten, dass sich der Mann als subsi­di­är Schutz­be­rech­tig­ter erlaubt, aber derzeit ohne festen Wohnsitz in Öster­reich aufhält. Bis Mitte Oktober war der Migrant in der Justiz­voll­zugs­an­stalt Feldkirch untergebracht.

Die Bundes­po­li­zis­ten liefer­ten den Polizei­be­kann­ten nach der Haftrich­ter­vor­füh­rung in Unter­su­chungs­haft in die Justiz­voll­zugs­an­stalt Kempten ein. Der Afgha­ne muss sich nun neuer­lich wegen unerlaub­ter Einrei­se und unerlaub­ten Aufent­hal­tes verantworten.