STUTTGART (dpa/lsw) — Was genau in der neuen Corona-Verord­nung Baden-Württem­bergs stehen wird, ist noch nicht raus. Fest steht aber: Ungeimpf­ten weht der Wind immer stärker ins Gesicht.

Ungeimpf­ten könnten in Baden-Württem­berg noch mehr Einschrän­kun­gen drohen, als bisher bekannt. Einem Zeitungs­be­richt zufol­ge plant das Land, ungeimpf­te Arbeit­neh­mer und Selbst­stän­di­ge mit Kontakt zu außen­ste­hen­den Perso­nen zu wöchent­li­chen Tests zu verpflich­ten, sobald die neue Corona-Warnstu­fe in Kraft tritt. Das schrei­ben die «Heilbron­ner Stimme» und der «Südku­rier» am Samstag.

Das Minis­te­ri­um wollte den Bericht am Samstag nicht kommen­tie­ren. Man wolle den genau­en Details der für die kommen­de Woche erwar­te­ten neuen Verord­nung noch nicht vorgrei­fen, so ein Ministeriumssprecher.

Laut den Zeitun­gen müssten die Tests dann vier Wochen aufbe­wahrt werden und den zustän­di­gen Behör­den auf Wunsch überlas­sen werden. Die Blätter berufen sich auf einen aktuel­len Entwurf für die überar­bei­te­te Corona-Verord­nung. Darin sollen vor allem härte­re Maßnah­men für Ungeimpf­te veran­kert werden.

Sie sollte eigent­lich am kommen­den Montag in Kraft treten, verzö­gert sich aber um rund eine Woche, da das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz des Bundes noch nicht in Kraft ist. Details, die über die bisher bekann­ten geplan­ten Schrit­te hinaus­ge­hen, wollte das Minis­te­ri­um daher nicht nennen. «Wir möchten hier auf die anste­hen­de Kabinetts­be­fas­sung in der kommen­den Woche verwei­sen», so der Sprecher weiter.

Bisher ist geplant, dass im Südwes­ten eine erste sogenann­te Warnstu­fe landes­weit gilt, sobald 250 Inten­siv­bet­ten mit Covid-19-Patien­ten belegt sind oder 8 von 100.000 Einwoh­nern inner­halb von sieben Tagen mit Sympto­men in eine Klinik einge­lie­fert worden sind. Dann hätten Ungeimpf­te etwa nur noch mit einem PCR-Test Zugang zu bestimm­ten öffent­li­chen Bereichen.

In einem zweiten Schritt, vom Land Alarm­stu­fe genannt, gilt landes­weit die 2G-Regel (Geimpf­te und Genese­ne), sobald 390 Covid-Patien­ten auf Inten­siv­sta­tio­nen behan­delt werden oder die sogenann­te Hospi­ta­li­sie­rungs­in­zi­denz bei 12 liegt. Dann hätten Ungeimpf­te unter anderem keinen Zutritt mehr zu Restau­rants, Kultur- und Sportveranstaltungen.

Schon vor über einer Woche hatte das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um in Stutt­gart mitge­teilt, dass Ungeimpf­te auch damit rechnen müssen, dass sie ihren Verdienst­aus­fall während einer Corona-Quaran­tä­ne nicht mehr erstat­tet bekom­men. «Jeder Baden-Württem­ber­ger hat nach unseren Berech­nun­gen die Chance gehabt, zwei Impfun­gen zu bekom­men», bekräf­tig­te der Amtschef des Minis­te­ri­ums, Uwe Lahl, dazu am Freitag­abend erneut: «Wir gehen streng nach Gesetz vor. Wenn dieser Fall gegeben ist, entfällt der Erstat­tungs­an­spruch», sagte er gegen­über «tagesschau24». Ähnli­ches planen inzwi­schen auch andere Bundes­län­der wie etwa Nordrhein-Westfa­len oder Bayern.