STUTTGART (dpa) — Baden-Württem­berg will trotz des zuneh­mend kälte­ren Wetters die Maßnah­men gegen die Corona-Pande­mie vorerst nicht verschär­fen. Es sei vorge­se­hen, dass die derzeit im Land gelten­den Regelun­gen auch ab 1. Oktober beibe­hal­ten und ledig­lich an das neue Infek­ti­ons­schutz­ge­setz des Bundes angepasst würden, teilte das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um am Freitag mit. «Erst wenn sich die Infek­ti­ons­la­ge im Herbst und Winter erheb­lich zu verschlech­tern droht, sind gegebe­nen­falls weite­re, im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz vorge­se­he­ne Maßnah­men erfor­der­lich.» Für die Menschen im Land ändere sich deshalb wenig.

In Deutsch­land gelten im Herbst und Winter wieder bestimm­te Masken- und Testpflich­ten gegen Corona. Dies sehen neue Regeln zum Umgang mit der Pande­mie vor, die der Bundes­rat am Freitag in Berlin beschlos­sen hat. Bundes­weit gilt demnach eine Masken­pflicht in Fernzü­gen, Klini­ken und Arztpra­xen. Die Länder können auch in Restau­rants und anderen Innen­räu­men wieder das Tragen von Masken vorge­ben. Lockdowns, Betriebs- oder Schul­schlie­ßun­gen soll es nicht mehr geben.