STUTTGART (dpa/lsw) — Künftig darf der Landtag in Baden-Württem­berg bereits ab einem Alter von 16 Jahren gewählt werden. Das Parla­ment beschloss nach jahre­lan­gem Ringen am Mittwoch mit der nötigen Zweidrit­tel­mehr­heit (106 Ja- und 34 Nein-Stimmen, 5 Enthal­tun­gen) eine entspre­chen­de Reform des Wahlrechts. Grüne, CDU, SPD stimm­ten dafür, AfD dagegen. Die FDP stimm­te in einer Teilab­stim­mung für die Absen­kung des Wahlal­ters, aber in der Schluss­ab­stim­mung gegen die Reform, die noch andere Elemen­te enthält.

Mit der Reform wird nicht nur das Mindest­al­ter für das aktive Wahlrecht für Landtags­wah­len, Volks­ab­stim­mun­gen, Volks­an­trä­gen und Volks­be­geh­ren um zwei Jahre abgesenkt, sondern auch ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht einge­führt. Innen­mi­nis­ter Thomas Strobl (CDU) sprach von der tiefgrei­fends­ten Reform seit Bestehen des Landes.

Mit der Erststim­me wird der Wahlkreis-Kandi­dat oder die Wahlkreis-Kandi­da­tin direkt gewählt. Der wird weiter­hin von den Kreis­par­tei­en vor Ort aufge­stellt. Die Zweit­stim­me geht künftig an eine Partei, die dafür eine Landes­lis­te aufstellt — dadurch haben die Partei­en mehr Einfluss bei der Kandi­da­ten­kür. Die Sitzver­tei­lung im Landtag bestimmt sich nach der Zweit­stim­me. Die Reform soll unter anderem dafür sorgen, dass mehr Frauen ins Plenum einziehen.