BODENSEEKREIS — Wegen der anhal­ten­den Trocken­heit und Hitze sind im Boden­see­kreis alle Grill- und Feuer­stel­len in den Wäldern im Landkreis gesperrt. Die Allge­mein­ver­fü­gung des Landrats­amts gilt ab 4. August bis zunächst 31. August 2022. Offene Feuer und wildes Grillen sind im Wald und bis 100 Meter Abstand zum Waldrand ohnehin gesetz­lich unter­sagt. Zwischen März und Oktober gilt zudem ein generel­les Rauch­ver­bot im Wald. Die Behör­den werden in nächs­ter Zeit verstärkt Kontrol­len durch­füh­ren. Ein Verstoß gegen das Feuer-Verbot kann ein empfind­li­ches Bußgeld zur Folge haben.

Das Forst­amt des Boden­see­krei­ses wirbt bei allen Waldbe­su­chen­den um Einsicht und Mithil­fe, um Waldbrän­de zu vermei­den. Die aktuel­len klima­ti­schen Bedin­gun­gen sind bereits sehr belas­tend für die meisten Tiere und Pflan­zen im Wald. Neben der Gefahr für Leib und Leben würde ein Brand das betrof­fe­ne Gebiet über Jahre hinaus schädigen. 

Die Allge­mein­ver­fü­gung des Landrats­amts wurde am 3. August 2022 auf der Inter­net­sei­te formell bekannt­ge­macht. Der vollstän­di­ge Wortlaut kann dort nachge­le­sen werden: https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/