PFULLENDORF — In den städti­schen und spitä­li­schen Wäldern um Pfullen­dorf sind vermehrt weiße Wellen­li­ni­en an Laubholz-Bäumen zu sehen. Diese sind dann noch zusätz­lich mit dem Buchsta­ben „A“ oder „H“ gekenn­zeich­net. Der städti­sche Umwelt­be­auf­trag­te und Forst­be­am­te Jürgen Seyfried setzt hier ein neues Förder­pro­gramm des Minis­te­ri­ums für Ländli­chen Raum und Verbrau­cher­schutz über die Gewäh­rung von Zuwen­dun­gen für Nachhal­ti­ge Waldwirt­schaft um. Der Wald erfüllt neben seiner Nutzfunk­ti­on wichti­ge Schutz- und Erholungs­funk­tio­nen. Ziel der Förde­rung ist es, die nachhal­ti­ge Entwick­lung dieser Waldfunk­tio­nen im Inter­es­se der Allge­mein­heit zu unterstützen.

Waldna­tur­schutz­maß­nah­men sollen zur Bewah­rung, Erhal­tung und angemes­se­nen Verbes­se­rung der biolo­gi­schen Vielfalt in Waldöko­sys­te­men beitragen.

Die mit „A“ markier­ten Altbäu­me sollen als starke, leben­de Bäume langfris­tig erhal­ten bleiben. Die „Methu­sa­lems“ der Wälder bieten selte­nen Tier-und Pflan­zen­ar­ten einzig­ar­ti­ge Lebens­be­din­gun­gen. Altbäu­me mit Sonder­struk­tu­ren (z. B. Totäs­te, Baumhöh­len, Rinden­ta­schen) bilden vielfäl­ti­ge Lebens­räu­me für beson­ders schüt­zens­wer­te Arten. Viele Käfer­ar­ten, Flech­ten, Moose, Fleder­maus­ar­ten oder der Schwarz­specht sind auf Altbäu­me als Brutstät­ten angewiesen.

Alle mit „H“ markier­ten Bäume sind Habitat­baum­grup­pen. Diese bestehen aus einem oder mehre­ren zentra­len (Habitat-) Bäumen mit einem baumar­ten­spe­zi­fi­schen Mindest­durch­mes­ser (Buchen über 65 cm, Eichen über 80 cm Durch­mes­ser in Brust­hö­he) und mit beson­de­ren Habitat­struk­tu­ren (Höhlen, Blitz­schä­den, Horste, Totholz etc.). Eine Habitat­baum­grup­pe umfasst maximal 15 Bäume.

Um in den Genuss der Förder­gel­der zu kommen, muss der städti­sche Forst­re­vier­lei­ter Dieter Manz mit seinen Forst­wir­ten bei der Bewirt­schaf­tung des Waldes die markier­ten Bäume 20 Jahre unange­tas­tet im Wald stehen lassen. Umgefal­le­ne Bäume müssen auf der Fläche belas­sen werden. Die Höhe der Förde­rung für die „Altbäu­me“ beträgt dann bei Eichen 550 €, bei Buchen und sonsti­gen Hartlaub­höl­zern (Ahorn, Esche, Rotei­che etc.) 360 € pro Baum. Habitat­baum­grup­pen als Eichen-Typ werden bei sieben Bäumen mit 3700 € geför­dert, als Buchen-Typ mit 2650 €. Die in Folge des hohen Anfalls an Käfer­holz sowie des Überan­ge­bo­tes auf dem Holzmarkt gesun­ke­nen Holzprei­se werden hiermit durch Förder­gel­der wenigs­tens etwas kompensiert.