Wegen der angelau­fe­nen Covid-19-Impfun­gen schau­en viele Menschen aktuell mal wieder in ihren Impfpass — sofern sie ihn denn zu Hause finden. Doch was passiert eigent­lich, wenn der Impfpass weg ist?

DRESDEN (dpa/tmn) — Deutsch­land sucht den Impfpass! Dieser Slogan ist aus einer Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne bekannt, dem Allge­mein­me­di­zi­ner Klaus Loren­zen entlockt er jedoch allen­falls ein zerknirsch­tes Lächeln.

«Irgend­wie ist der Spruch lustig — aber er ist auch traurig», sagt der Hausarzt aus Lange­brück bei Dresden. Denn Loren­zen weiß aus Erfah­rung, wie mühsam es sein kann, alte Impfda­ten wieder zu beschaf­fen — und dass diese Mühe manch­mal vergeb­lich ist.

«Es ist ein Perso­nal­do­ku­ment, das nicht verlo­ren gehen sollte», sagt Loren­zen über den Impfpass. Doch oft genug passiert genau das. Manche verkra­men den Impfaus­weis beim Umzug. Andere verges­sen, dass sie ihn im Bankschließ­fach deponiert oder in ihre Famili­en­chro­nik gelegt haben. Der Hausarzt erzählt, dass er sich angewöhnt habe, Patien­ten ohne Impfpass darauf aufmerk­sam zu machen, wo überall bei anderen seiner Patien­ten am Ende der Impfpass doch wieder aufge­taucht ist.

Nachträ­ge sind möglich — wenn die Daten vorliegen

Natür­lich kann ein Hausarzt auch einen neuen Impfaus­weis ausstel­len. Und er kann, mit Zustim­mung des Patien­ten, auch bei den vorhe­ri­gen Hausärz­ten entspre­chen­de Patien­ten­da­ten anfor­dern. «Wenn wir Glück haben, sind die Impfda­ten dabei», sagt Loren­zen, der stell­ver­tre­ten­der Vorsit­zen­der des Sächsi­schen Hausärz­te­ver­ban­des ist. Diese Daten ließen sich dann in den neuen Impfpass nachtragen.

Gerade bei jungen Erwach­se­nen, die zu einem Hausarzt wechseln, klappe das gut, weil beim Kinder­arzt die Impfhis­to­rie meist noch vollstän­dig im System vorlie­ge, so Lorenzen.

Generell sind Ärzte verpflich­tet, allge­mein­me­di­zi­ni­sche Unter­la­gen zu Patien­ten mindes­tens zehn Jahre aufzu­be­wah­ren. Das Problem: Wichti­ge Impfun­gen liegen teils viel länger zurück. Und wer weiß noch, ob und wann und gegen was er in den 1980er oder 1990er Jahren geimpft wurde? «Wenn ich keine Unter­la­gen habe und sie sich auch nicht mehr auftrei­ben lassen, müsste ich dann eigent­lich noch einmal eine Grund­im­mu­ni­sie­rung machen», sagt Loren­zen. Auffri­schen reicht nicht.

Auch die Ständi­ge Impfkom­mis­si­on (Stiko) am Robert Koch-Insti­tut (RKI) rät: Fehlen Infor­ma­tio­nen über Impfun­gen, die für den Patien­ten empfoh­len — also indiziert — sind, dann sollten sie nachge­holt werden. «Nur dokumen­tier­te Impfun­gen gelten als durchgeführt.»

Digita­le Lösun­gen könnten helfen

Abhil­fe schafft womög­lich die Anfang des Jahres ins Leben gerufe­ne E‑Patientenakte: Ab 2022 sollen Kranken­ver­si­cher­te dort auch ihre Impfda­ten elektro­nisch hinter­le­gen können. So können diese Infor­ma­tio­nen nicht mehr samt Pass in irgend­ei­ner Kiste verschwin­den. Einige Kranken­kas­sen bieten bereits einen E‑Impfpass an.

Der digita­le und elektro­nisch speicher­ba­re Impfpass befin­de sich «bedau­er­li­cher­wei­se noch in den Kinder­schu­hen», ordnet Klaus Loren­zen ein. Ein Problem dabei: Für jede Arztpra­xis sei die separa­te Anschaf­fung eines zusätz­li­chen Impfmo­duls zur Verwen­dung zusam­men mit dem Praxis-Verwal­tungs­sys­tem erforderlich.

Wie ist es eigent­lich bei der Covid-19-Impfung?

Bei einer Covid-19-Impfung erhal­ten Patien­ten laut Loren­zen momen­tan immer eine Impfbe­schei­ni­gung. Das ist ein DIN-A4-Blatt, auf dem die erste und zweite Impfung gegen das Virus bestä­tigt werden. Loren­zen, der schon in Pflege­hei­men gegen Covid-19 geimpft hat, trägt diese zusätz­lich immer in den Impfpass ein — sofern der Patient ihn findet.

Laut dem Bayeri­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um wird «die Coronaschutz­imp­fung, wie jede andere Impfung auch, im Impfaus­weis oder in einer Impfbe­schei­ni­gung dokumen­tiert.» Das deckt sich mit den Vorga­ben zur Impfdo­ku­men­ta­ti­on im Infektionsschutzgesetz.