KREIS RAVENSBURG – Durch die anhal­ten­de Trocken­heit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravens­burg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedri­gen Wasser­stän­de wird die Gewäs­ser­öko­lo­gie beein­träch­tigt. Fische, Klein­le­be­we­sen und Wasser­pflan­zen leiden zudem unter anstei­gen­den Gewäs­ser­tem­pe­ra­tu­ren. Um eine weite­re Verschär­fung der Situa­ti­on zu verhin­dern, hat das Landrats­amt Ravens­burg nun vorerst bis 8. August die Entnah­me von Wasser aus Seen und Flüssen verboten.

Schon seit mehre­ren Wochen sinken die Pegel­stän­de aufgrund der hochsom­mer­li­chen Wetter­la­ge. In vielen Gewäs­sern hat der Wasser­pe­gel mittler­wei­le kriti­sche Ausma­ße erreicht. Betrof­fen sind nicht nur die größe­ren Gewäs­ser, sondern vor allem auch die kleine­ren Bäche. Durch den gerin­gen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extre­men Erwär­mun­gen. Trock­nen Wasser­läu­fe aus, wären enorme ökolo­gi­sche Schäden die Folge.

Das Landrats­amt Ravens­burg beschränkt deshalb per Verfü­gung ab sofort den so genann­ten wasser­recht­li­chen Gemein­ge­brauch. Das bedeu­tet, dass es ab sofort verbo­ten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entneh­men. Ausge­nom­men sind ledig­lich das Tränken von Vieh sowie das Schöp­fen mit Handge­fä­ßen. Betrof­fen davon sind auch dieje­ni­gen Perso­nen und Firmen, die eine behörd­li­che Erlaub­nis haben, Wasser aus einem oberir­di­schen Gewäs­ser zu entneh­men um beispiels­wei­se Felder zu bewäs­sern. Wichtig ist, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jewei­li­gen Entnah­me­stel­len noch vermeint­lich ausrei­chend Wasser vorhan­den ist. Zuwider­hand­lun­gen werden mit Bußgel­dern bis zu 10.000 € geahndet.

Die Allge­mein­ver­fü­gung unter­sagt Entnah­men zunächst für zwei Wochen bis zum 08.08.2022. Bleibt es darüber hinaus weiter­hin so trocken, wird die Verfü­gung verlän­gert. Die Allge­mein­ver­fü­gung ist auf der Homepage des Landrats­am­tes unter amtli­che Bekannt­ma­chun­gen des Bau- und Umwelt­am­tes veröffentlicht.