Das Vertei­di­ger­team des in Haft sitzen­den Ex-Filmpro­du­zen­ten legt Einspruch gegen das Urteil aus dem vergan­ge­nen Jahr einge­legt habe. Wie die Argumen­te lauten.

LOS ANGELES/NEW YORK (dpa) — Der verur­teil­te Verge­wal­ti­ger und Ex-Filmmo­gul Harvey Weinstein will seinen Prozess neu aufrol­len lassen.

Weinsteins Anwalt Arthur Aidala bestä­tig­te der Deutschen Presse-Agentur, dass das Vertei­di­ger­team des 69-Jähri­gen beim Obers­ten Gericht im Bundes­staat New York am Montag Einspruch gegen das Urteil aus dem Febru­ar 2020 einge­legt habe. «Herrn Weinstein wurde sein verfas­sungs­mä­ßi­ges Recht verwei­gert, in einer fairen und unpar­tei­ischen Jury vor Gericht gestellt zu werden», heißt es in dem gericht­li­chen Schreiben.

Die Anwäl­te begrün­de­ten ihren Vorwurf mit einem angeb­lich partei­ischen Juror, der angeb­li­chen Vorein­ge­nom­men­heit des Richters James Burke und der Einfluss­nah­me einer «reiße­ri­schen media­len Bericht­erstat­tung». Insge­samt greifen die Vertei­di­ger den Schuld­spruch aus dem vergan­ge­nen Jahr in sieben Punkten an.

Die Verur­tei­lung von Weinstein im vergan­ge­nen Jahr markiert einen Meilen­stein der Rechts­ge­schich­te. In dem aufse­hen­er­re­gen­den Fall, durch den die #MeToo-Bewegung maßgeb­lich mit ausge­löst wurde, hatte die Jury den Zeugen­aus­sa­gen von mehre­ren Frauen entge­gen Weinsteins Unschulds­be­teue­run­gen und trotz des Mangels an Bewei­sen geglaubt.

Der Ex-Produ­zent war wegen Verge­wal­ti­gung und sexuel­ler Nötigung zu 23 Jahren Haft verur­teilt worden. Selbst die Verein­ten Natio­nen sprachen von einem «Wende­punkt» im Umgang mit Opfern sexuel­ler Gewalt. Weinstein sitzt diese Strafe derzeit in einem Gefäng­nis im Bundes­staat New York ab.