Die Bundes­re­gie­rung hat an diesem Mittwoch den Weg für eine Verlän­ge­rung des konjunk­tu­rel­len Kurzar­bei­ter­gel­des frei gemacht.

Die Bezugs­zeit soll demnach auf bis zu 24 Monate verlän­gert werden, maximal bis Ende 2021. Die Verlän­ge­rung soll für alle Betrie­be mit einem Beginn der Kurzar­beit bis zum 31. Dezem­ber 2020 gelten. Die Regie­rungs­par­tei­en CDU/CSU und SPD hatten sich Ende August im Koali­ti­ons­aus­schuss auf die Verlän­ge­rung des Kurzar­bei­ter­gelds geeinigt.

Zuvor hatte Heil die Maßnah­me gegen Kritik vertei­digt. Das Mittel der Kurzar­beit sei die «stabils­te Brücke über ein tiefes, wirtschaft­li­ches Tal», das von der Corona-Krise ausge­löst worden sei, sagte Heil im ARD-«Morgenmagazin». «Die Krise ist ab 1. Januar nicht vorbei.

Deshalb brauchen wir eine Verlän­ge­rung dieser stabi­len Brücke. Das hilft Unter­neh­men und Beschäf­tig­ten», sagte Heil. Wenn die Pande­mie im Griff behal­ten werde, gebe es auch Zuver­sicht auf wirtschaft­li­che Erholung im nächs­ten Jahr.

Kritik etwa von Wirtschafts­wis­sen­schaft­lern und der FDP, Unter­neh­men mit dem Kurzar­bei­ter­geld unnötig lang vom Staat zu unter­stüt­zen, wies der SPD-Politi­ker zurück. Mit theore­ti­schen Debat­ten könne er nix anfan­gen. Einige, «die sehr theore­tisch in der akade­mi­schen Stube reden, sollten mal in einen Betrieb gehen und mit Unter­neh­mens­lei­tern reden, mit Betriebs­rä­ten», sagte Heil. Unter­neh­men etwa in der Veran­stal­tungs­wirt­schaft hätten zurzeit schlicht kein Geschäft und seien daher auf Kurzar­bei­ter­geld angewiesen.

Das Kurzar­bei­ter­geld gebe es aber auch nicht unend­lich. Man gehe mit Augen­maß und Vernunft vor. «Es ist volks­wirt­schaft­lich auch sinnvoll, weil wir die Nachfra­ge in Deutsch­land stabi­li­sie­ren», sagte der Arbeits­mi­nis­ter. Klar sei aller­dings auch, dass nicht jeder Arbeits­platz erhal­ten werden könne. «Aber wir werden um jeden Arbeits­platz kämpfen, und das gibt Sicher­heit in einer ganz schwie­ri­gen Zeit», sagte Heil.