SIGMARINGEN — Die Infek­tio­nen in Schulen und Kinder­gär­ten breiten sich weiter aus. Seit Donners­tag­mit­tag traten in weite­ren 4 Grund­schu­len, einer weiter­füh­ren­den Schule und einem Kinder­gar­ten Infek­tio­nen auf. In Einrich­tun­gen, die bereits betrof­fen waren, steck­ten sich weite­re Kinder an. Die Kinder tragen die Infek­tio­nen in die Familien.

Der Landkreis sieht sich nun gezwun­gen, weite­re Einschrän­kun­gen vorzu­neh­men, um die Infek­ti­ons­wel­le zu brechen.

So sollen zunächst drei zielge­rich­te­te Maßnah­men greifen.

1. Alle Kinder­ta­ges­ein­rich­tun­gen, in denen sich ein Kind oder eine Mitar­bei­te­rin oder ein Mitar­bei­ter seit 19. März infiziert hat, sollen ab Montag für 14 Tage komplett geschlos­sen bleiben. „In Kinder­gär­ten lässt sich trotz aller Anstren­gun­gen, Gruppen­tren­nun­gen und Hygie­ne­maß­nah­men nur schwer verhin­dern, dass das Virus weiter­ge­ge­ben wird. Für Kinder in diesem Alter ist es schwer, sich an die erfor­der­li­chen Abstän­de zu halten“, beschreibt Dr. Susan­ne Haag-Milz, die Leite­rin des Gesund­heits­am­tes ein Problem. Ein weite­rer Faktor ist, dass Kinder oft keine Sympto­me einer Corona-Erkran­kung zeigen. So ist schwer zu erken­nen, ob sich ein Kind infiziert hat.

„Wir wissen, dass die komplet­te Schlie­ßung von betrof­fe­nen Einrich­tun­gen für Eltern und Kinder ein schwe­rer Schlag ist. Wir haben uns diese Entschei­dung nicht leicht gemacht“, so Landrä­tin Stefa­nie Bürkle. Am Vormit­tag hatte sie sich mit ihren Kolle­gin­nen und Kolle­gen aus dem Landrats­amt, mit den Bürger­meis­te­rin­nen und Bürger­meis­tern sowie dem Verwal­tungs­stab ausge­tauscht. Im Stab sind Vertre­ter der Ärzte­schaft, Klini­ken, Kommu­nen, der Polizei, der Rettungs­diens­te und der Bundes­wehr vertre­ten. Mit dieser Runde, die Exper­ti­se und Erfah­run­gen aus vielen wichti­gen Berei­chen einbrach­te, stimm­te die Landrä­tin auch weite­re Einschrän­kun­gen ab. 

2. Als zweite Maßnah­me soll in allen Schulen, in denen seit 19. März Infek­tio­nen aufge­tre­ten sind, ab Montag bis 1. April Wechsel­un­ter­richt statt­fin­den. So soll auch rund um den Unter­richt das Abstand halten leich­ter umsetz­bar und im Falle von Infek­tio­nen weniger Schüler und Lehrer betrof­fen sein.

3. Auch abseits der Infek­tio­nen in Schulen und Kinder­gär­ten berei­tet die Entwick­lung der Anste­ckun­gen Sorge. Sie finden überall dort statt, wo Menschen nur wenig Abstand halten. Daher wurde als dritte Maßnah­me angeord­net, dass in Einzel­han­dels­be­trie­ben, deren Betrieb laut Corona-Verord­nung gestat­tet ist, die Zahl der Kunden, die sich gleich­zei­tig im Verkaufs­raum aufhal­ten dürfen, auf einen Kunden pro 20 Quadrat­me­ter Verkaufs­flä­che zu beschrän­ken ist. Die Regelung gilt ab Montag. Bis dato waren pro Kunde nur 10 Quadrat­me­ter Fläche vorge­se­hen. Die Verant­wort­li­chen erhof­fen sich, dass so beim Einkau­fen leich­ter mehr Abstand einge­hal­ten werden kann. Diese Regelung soll bis 18. April gelten.

„Mit diesen zielge­rich­te­ten Maßnah­men wollen wir es schaf­fen, das Infek­ti­ons­ge­sche­hen genau dort zu bremsen, wo aktuell die meisten Anste­ckun­gen statt­fin­den“, fasst Landrä­tin Stefa­nie Bürkle zusam­men. Sollten diese Maßnah­men nicht ausrei­chen, müssten Einschrän­kun­gen für die Allge­mein­heit erfol­gen. Konkret werden dann als weite­re Schrit­te geprüft, ob eine nächt­li­che Ausgangs­sper­re notwen­dig wird.

„Wir alle hoffen, dass wir keine Ausgangs­sper­re oder weite­re Beschrän­kun­gen benöti­gen werden“, so Bürkle. Setzt sich der Trend von immer mehr Anste­ckun­gen jedoch fort, wird diese aber wohl unumgäng­lich sein. Die Landrä­tin appel­liert daher, weiter diszi­pli­niert zu sein: „Mit Blick darauf, dass immer mehr jünge­re Menschen erkran­ken, wir besorg­nis­er­re­gend hohe Zahlen haben und sich auch die Belegung unserer Klini­ken binnen einer Woche verdop­pelt hat, müssen wir jedoch dringend Kontak­te reduzie­ren. So hart es angesichts des nun schon monate­lan­gen Lockdowns ist: Etwas anderes als Diszi­plin und regel­mä­ßi­ges Testen, gerade auch dann, wenn wir uns gesund fühlen, hilft nicht.“ So lange nicht mehr Impfstoff zur Verfü­gung steht, sind dies die einzi­gen Mittel, um die Pande­mie in Schach zu halten.

Um Infek­tio­nen zu senken, bitten Landrä­tin und Kommu­nen die Bürger sich testen zu lassen. Nur wenn Infek­tio­nen früh erkannt werden, können Anste­ckun­gen – auch unbewuss­te- vermie­den werden. Mittel­fris­tig, wenn die Inziden­zen wieder deutlich niedri­ger sind als heute, sollen regel­mä­ßi­ge und flächi­ge Tests dann dazu dienen, auch wieder Begeg­nun­gen zu ermög­li­chen und dem Einzel­han­del eine Perspek­ti­ve zu geben. Hierzu werden die Gemein­den im Landkreis ein Konzept erarbei­ten und dann einen gemein­sa­men Antrag analog zum Modell­ver­such des Landes in der Stadt Tübin­gen beim Sozial­mi­nis­te­ri­um stellen. 

„Wir schaf­fen es nur, die Welle zu brechen, wenn sich rasch mehr Menschen testen lassen und wir die vielen unerkann­ten Infek­tio­nen aufde­cken. Unsere Erfah­rung vor Ort zeigt, dass sich sehr viel mehr Menschen testen lassen, wenn Sie davon einen konkre­ten Nutzen erfah­ren. Deshalb möchten wir perspek­ti­visch denje­ni­gen, die negativ getes­tet wurden, ein Stück Freiheit zurück geben. Wir sind davon überzeugt, dass wir es nur so schaf­fen, die Menschen für das Testen zu gewin­nen“, so die Meinung der Bürger­meis­te­rin­nen und Bürger­meis­ter im Kreis.

Auch die Testun­gen in den Betrie­ben tragen ihren Teil zur Aufde­ckung von asympto­ma­ti­schen Infek­ti­ons­fäl­len bei. Ausbruchs­ge­sche­hen in Senio­ren­ein­rich­tun­gen gibt es aktuell keine. „Hier schei­nen die Impfun­gen Wirkung zu zeigen“, zeigt sich Dr. Susan­ne Haag-Milz erleichtert.

Alle Maßnah­men auf einen Blick:

- alle Kinder­gär­ten, in denen seit 19.03. eine Infek­ti­on auftrat, müssen ab Montag, 26.03.2021 umgehend komplett für zwei Wochen schlie­ßen. Auch Einrich­tun­gen, in de-nen künftig Infek­tio­nen auftre­ten, müssen für zwei Wochen schließen. 

- Alle Schulen, in denen seit 19.03. eine Infek­ti­on aufge­tre­ten ist, müssen ab Montag. 26.03.2021 bis 11.04.2021 Wechsel­un­ter­richt anbieten.

- Alle Einzel­han­dels­ein­rich­tun­gen müssen ab Montag bis 18.04.2021 pro Kunde 20 statt bislang 10 Quadrat­me­ter Verkaufs­flä­che pro Kunde zu Verfü­gung stellen.

Zudem bitten die Verant­wort­li­chen beson­ders zu beach­ten, dass sich aktuell ein Haushalt je-weils nur mit einer weite­ren Person treffen darf.