SIGMARINGEN — Die Infektionen in Schulen und Kindergärten breiten sich weiter aus. Seit Donnerstagmittag traten in weiteren 4 Grundschulen, einer weiterführenden Schule und einem Kindergarten Infektionen auf. In Einrichtungen, die bereits betroffen waren, steckten sich weitere Kinder an. Die Kinder tragen die Infektionen in die Familien.
Der Landkreis sieht sich nun gezwungen, weitere Einschränkungen vorzunehmen, um die Infektionswelle zu brechen.
So sollen zunächst drei zielgerichtete Maßnahmen greifen.
1. Alle Kindertageseinrichtungen, in denen sich ein Kind oder eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter seit 19. März infiziert hat, sollen ab Montag für 14 Tage komplett geschlossen bleiben. „In Kindergärten lässt sich trotz aller Anstrengungen, Gruppentrennungen und Hygienemaßnahmen nur schwer verhindern, dass das Virus weitergegeben wird. Für Kinder in diesem Alter ist es schwer, sich an die erforderlichen Abstände zu halten“, beschreibt Dr. Susanne Haag-Milz, die Leiterin des Gesundheitsamtes ein Problem. Ein weiterer Faktor ist, dass Kinder oft keine Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen. So ist schwer zu erkennen, ob sich ein Kind infiziert hat.
„Wir wissen, dass die komplette Schließung von betroffenen Einrichtungen für Eltern und Kinder ein schwerer Schlag ist. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht“, so Landrätin Stefanie Bürkle. Am Vormittag hatte sie sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus dem Landratsamt, mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie dem Verwaltungsstab ausgetauscht. Im Stab sind Vertreter der Ärzteschaft, Kliniken, Kommunen, der Polizei, der Rettungsdienste und der Bundeswehr vertreten. Mit dieser Runde, die Expertise und Erfahrungen aus vielen wichtigen Bereichen einbrachte, stimmte die Landrätin auch weitere Einschränkungen ab.
2. Als zweite Maßnahme soll in allen Schulen, in denen seit 19. März Infektionen aufgetreten sind, ab Montag bis 1. April Wechselunterricht stattfinden. So soll auch rund um den Unterricht das Abstand halten leichter umsetzbar und im Falle von Infektionen weniger Schüler und Lehrer betroffen sein.
3. Auch abseits der Infektionen in Schulen und Kindergärten bereitet die Entwicklung der Ansteckungen Sorge. Sie finden überall dort statt, wo Menschen nur wenig Abstand halten. Daher wurde als dritte Maßnahme angeordnet, dass in Einzelhandelsbetrieben, deren Betrieb laut Corona-Verordnung gestattet ist, die Zahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Verkaufsraum aufhalten dürfen, auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche zu beschränken ist. Die Regelung gilt ab Montag. Bis dato waren pro Kunde nur 10 Quadratmeter Fläche vorgesehen. Die Verantwortlichen erhoffen sich, dass so beim Einkaufen leichter mehr Abstand eingehalten werden kann. Diese Regelung soll bis 18. April gelten.
„Mit diesen zielgerichteten Maßnahmen wollen wir es schaffen, das Infektionsgeschehen genau dort zu bremsen, wo aktuell die meisten Ansteckungen stattf