KREIS BIBERACH — Die 7‑Tage-Inzidenz für den Landkreis Biber­ach liegt heute (8. Juni 2021) den fünften Tag in Folge unter dem Schwel­len­wert von 50 Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Einwohnern. 

Damit treten ab Mittwoch, 9. Juni weite­re Locke­run­gen in Kraft. Unter anderem folgen­de Regelungen:

- Im Rahmen der Kontakt­be­schrän­kun­gen sind Treffen mit bis zu 10 Perso-nen aus drei Haushal­ten zuläs­sig. Kinder bis 13 Jahre, Genese­ne und Ge-impfte werden nicht mitgezählt.

- Im Einzel­han­del ist Einkau­fen wieder ohne Negativ­test, ohne Termin­ver-einba­rung und mit einer größe­ren Kunden­zahl möglich.

- Archi­ve, Büche­rei­en, zoolo­gi­sche und botani­sche Gärten, Galerien, Ge-denkstät­ten und Museen können ohne vorhe­ri­ge Termin­bu­chung und ohne Testpflicht öffnen.

Darüber hinaus gelten entspre­chend der neuen Corona-Verord­nung die Rege-lungen der Öffnungs­stu­fen eins bis drei unmit­tel­bar. Ab Mittwoch, 9. Juni 2021 gelten mit Test- und Hygie­ne­kon­zept unter anderem folgen­de Lockerungen:

- Die Gastro­no­mie darf bis 1 Uhr öffnen.

- Veran­stal­tun­gen, wie Kultur­ver­an­stal­tun­gen sowie notwen­di­ge Gremi­en­sit-zungen oder Betriebs­ver­samm­lun­gen in Verei­nen, Betrie­ben o.ä. sind in Innen­räu­men mit bis zu 250 Teilneh­men­de erlaubt, im Freien mit bis zu 500 Teilnehmende.

- Freizeit­parks und sonsti­ge Einrich­tun­gen dürfen öffnen.

- Wellness­be­rei­che, Saunen und Schwimm­bä­der dürfen den Außen- und Innen­be­reich öffnen.

Landrat Dr. Heiko Schmid wendet sich anläss­lich der Locke­run­gen an die Bür-gerin­nen und Bürger des Landkrei­ses: „Die deutlich gesun­ke­nen Infek­ti­ons­zah-len führen aktuell zu Inzidenz-Werten, die noch vor wenigen Wochen uner-reich­bar schie­nen. Diese Entwick­lung lässt uns ein Stück weit aufat­men. Nach den vielen Monaten der Entbeh­rung freuen wir uns alle darauf, wieder etwas mehr Norma­li­tät im Alltag zu haben. Trotz allem berech­tig­tem Optimis­mus dür-fen wir aber nicht leicht­sin­nig werden. Zu schnell könnten die hart errun­ge­nen Erfol­ge wieder gefähr­det werden. Die Eigen­ver­ant­wor­tung jeder und jedes ein-zelnen bleibt also groß. Bitte achten Sie weiter­hin auf die Alltags­hy­gie­ne und lassen persön­lich die nötige Vorsicht walten.“

Steigt die Inzidenz an drei Tagen in Folge wieder über 50 Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Einwoh­ner, müssen die genann­ten Öffnungs­schrit­te zurück­ge­nom­men werden.

Eine Übersicht aller Locke­rungs­schrit­te gibt es hier: https://www.baden-wuerttem-berg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf

Zusätz­li­che Locke­run­gen, wie beispiels­wei­se der Wegfall der Testpflicht im Au-ßenbe­reich von Gastro­no­mie, Veran­stal­tun­gen und Einrich­tun­gen, werden möglich, sobald die 7‑Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter dem Wert von 35 Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Einwoh­nern liegt. Maßgeb­lich sind auch hier die veröf­fent­lich­ten Inzidenz­wer­te des Robert-Koch-Instituts.