Es geht um den gewaltsamen Tod eines 27-jährigen Flüchtlings aus dem Irak. Der Bruder der Angeklagten, H., und ihr damaliger Lebensgefährte, A., sind 2018 bereits wegen Mordes aus Heimtücke verurteilt worden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Deutschen den Iraker im April 2017 unter einem Vorwand in die Dünen der Nordseeinsel lockten und dort töteten. Dann vergruben sie die Leiche im Sand. Sie wurde erst Monate später gefunden.
A. sah nach Angaben des Gerichts kurz vor der Tat Bilder, die seine Freundin mit dem Flüchtling in einer augenscheinlich vertrauten Situation zeigten. Sie stritt demnach ab, eine Affäre mit ihm gehabt zu haben, was ihr Partner ihr nicht glaubte. Am Tattag sagte sie A., sie sei von dem Iraker vergewaltigt worden. A. fragte seine Freundin demnach, ob er den 27-Jährigen töten beziehungsweise umbringen solle. Diese Frage bejahte die Angeklagte den Angaben zufolge. Die Kammer ist überzeugt, dass die Angeklagte die Vergewaltigung erfunden hat.
Das Gericht geht davon aus, dass die Angeklagte erkannt hat, dass ihr damaliger Lebensgefährte den 27-Jährigen möglicherweise töten könnte und sie hat dies auch billigend in Kauf genommen.
Eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Heimtücke-Mord kam nicht in Betracht, auch wenn die beiden jungen Männer deswegen verurteilt worden sind. Eine Beihilfe zum Heimtücke-Mord hätte nur vorgelegen, wenn die Angeklagte die genauen Umstände der geplanten Tötung gekannt und die Täter in ihrem Vorhaben bestärkt hätte, wie der Gerichtssprecher weiter sagte. Das war hier nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht der Fall.