STUTTGART (dpa/lsw) — Die Locke­run­gen der Corona-Regeln sorgen auch im Schul­be­trieb für Erleich­te­run­gen. So darf bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 seit dieser Woche Sport­un­ter­richt an allen Schul­ar­ten ohne Einschrän­kun­gen statt­fin­den, wie das Kultus­mi­nis­te­ri­um mitteilte. 

Zwischen 50 und 100 ist der Sport an der Schule zumin­dest im Freien ohne Einschrän­kun­gen möglich. Bislang durfte nach Angaben eines Sprechers zwischen 35 und 50 nur kontakt­ar­mer Sport in Hallen statt­fin­den. Auch das förmli­che Abstands­ge­bot von 1,5 Metern in den Schul­men­sen gilt nicht mehr. Für schuli­sche Veran­stal­tun­gen wie Abibäl­le gelten ab sofort die allge­mei­nen Regeln für Veranstaltungen.