STUTTGART (dpa/lsw) — Trotz der für viele Privat­per­so­nen und Betrie­be existenz­be­dro­hen­den Corona-Pande­mie hat es im vergan­ge­nen Jahr weniger Insol­venz­an­trä­ge im Südwes­ten gegeben. Die Zahl der beantrag­ten Firmen-Insol­venz­ver­fah­ren sank im Jahres­ver­gleich um 5,2 Prozent auf 1724, wie das Statis­ti­sche Landes­amt am Freitag in Stutt­gart mitteil­te. Noch deutli­cher fiel die Zahl der Insol­venz­ver­fah­ren für Privat­per­so­nen — nämlich um 27 Prozent auf 6086.

Hinter­grund dürften mehre­re Maßnah­men sein, die die Politik zur Abmil­de­rung der Pande­mie­fol­gen auf den Weg gebracht hatte. So wurde die Insol­venz­pflicht im Rahmen der Corona-Krise ausge­setzt, obendrein flossen teils üppige Hilfs­kre­di­te und Zuschüsse.

Zum starken Rückgang der Privat­in­sol­ven­zen dürfte laut Landes­amt ein Gesetz zur Verkür­zung der Restschuld­be­frei­ung beigetra­gen haben. Wenn ein Verbrau­cher eine Insol­venz anmel­det, winkt neuer­dings im Regel­fall ein beschleu­nig­ter Neuan­fang: Betrof­fe­ne werden dann schon nach drei statt wie bisher nach sechs Jahren von ihren Restschul­den befreit. Man könne vermu­ten, dass überschul­de­te Perso­nen wegen des erst im Dezem­ber rückwir­kend zum 1. Oktober beschlos­se­nen Geset­zes ihre Insol­venz­an­trä­ge zunächst zurück­ge­stellt haben, hieß es.