STUTTGART (dpa/tmn) — Die Nachfra­ge nach Mund-Nasen-Bedeckun­gen ist ungebro­chen groß. Doch manche Anbie­ter wollen daraus mit falsch gekenn­zeich­ne­ten oder überteu­er­ten Produk­ten Profit schla­gen, warnen Verbrau­cher­schüt­zer.Beim Kauf von Gesichts­mas­ken müssen sich Verbrau­cher auf korrek­te Bezeich­nun­gen verlas­sen können. Denn es macht zum Beispiel einen großen Unter­schied, ob es sich um einfa­che Mund-Nasen-Bedeckun­gen oder um parti­kel­fil­trie­ren­de Halbmas­ken (FFP2/FFP3) handelt.

Erstge­nann­te dienen während der Corona-Pande­mie vor allem dem Schutz anderer Menschen, während Letzt­ge­nann­te einen Großteil der Tröpf­chen und Kleinst­par­ti­kel (Aeroso­le) in der Luft vor dem Einat­men heraus­fil­tern und damit auch einen höheren Eigen­schutz bieten.

Die Verbrau­cher­zen­tra­le Baden-Württem­berg hat nach eigenen Angaben nun eine Apothe­ke abgemahnt, die einfa­che Mund-Nasen-Masken auf einem Schild mit dem Zusatz «FFP2-Klasse» bewor­ben hatte. Die Apothe­ke hat sich nach Angaben der Verbrau­cher­schüt­zer danach dazu verpflich­tet, diese Praxis zu unter­las­sen und die Masken korrekt auszuzeichnen.

Auf CE-Zeichen achten

Wichtig zu wissen ist, dass nach der entspre­chen­den Prüfnorm (DIN EN 149:2009–08) getes­te­te FFP2- und FFP3-Masken ein CE-Zeichen mit einer vierstel­li­gen Kennnum­mer tragen, anhand der sich das entspre­chen­de Prüfin­sti­tut nachvoll­zie­hen lässt. Bei der Prüfor­ga­ni­sa­ti­on Dekra ist es zum Beispiel die Nummer 0158.

Neben Beschwer­den über falschen Kennzeich­nun­gen regis­triert die Verbrau­cher­zen­tra­le immer wieder auch teils extrem hohe Preise für die Schutz­pro­duk­te. Sie empfiehlt darum, solche Produk­te nicht vorschnell zu kaufen, sondern erst Angebo­te zu verglei­chen und sich dann einen kleinen Masken-Vorrat anzulegen.