BAD WALDSEE — Am Sonntag, 26. Septem­ber 2021, wird der 20. Deutsche Bundes­tag gewählt. Baden-Württem­berg ist in 38 Wahlkrei­se einge­teilt. Sie tragen die Nummern 258 bis 295. Die Stadt Bad Waldsee gehört zum Wahlkreis 294 (Ravens­burg). Jeder Wähler hat zwei Stimmen. 

Die Erststim­me wird für eine Direkt­kan­di­da­tin bezie­hungs­wei­se einen Direkt­kan­di­da­ten und die Zweit­stim­me für die Landes­lis­te einer Partei abgegeben.

Zur Abgabe einer gülti­gen Stimme muss der Wähler­wil­le klar erkenn­bar sein. Um jeden Zweifel auszu­schlie­ßen, sollte die Stimme deshalb jeweils mit einem Kreuz (x) in den Kreis der Erst- bezie­hungs­wei­se Zweit­stim­me abgege­ben werden. Stimmen sind ungül­tig, wenn der Stimm­zet­tel nicht amtlich herge­stellt ist keine Kennzeich­nung enthält für einen anderen Wahlkreis gültig ist (nur Erststim­me ungül­tig, wenn der Stimm­zet­tel für einen anderen Wahlkreis im selben Bundes­land gültig ist) den Willen des Wählers nicht zweifels­frei erken­nen lässt einen Zusatz oder Vorbe­halt enthält

Es besteht die Möglich­keit, im Wahllo­kal oder per Brief­wahl zu wählen. 
Wer sich für die Brief­wahl entschei­det, muss sie beantra­gen. Möglich ist das grund­sätz­lich bis Freitag, 24. Septem­ber 2021, 18.00 Uhr. Die Stadt­ver­wal­tung bittet jedoch um frühzei­ti­ge Beantra­gung, sodass die per Post versand­ten Brief­wahl­un­ter­la­gen recht­zei­tig vorlie­gen. Die Wahlbrie­fe können porto­frei per Post zurück an die Stadt­ver­wal­tung geschickt werden – die Anschrift ist bereits auf dem Wahlbrief hinter­legt. Bitte beach­ten: Kurz vor dem Wahltag verschick­te Wahlbrie­fe gehen eventu­ell nicht recht­zei­tig bei der Stadt­ver­wal­tung ein. Zu spät einge­gan­ge­ne Wahlbrie­fe sind ungül­tig. Alter­na­tiv ist es möglich, die Wahlbrie­fe bis zum Wahltag, 26. Septem­ber, 18.00 Uhr im Brief­kas­ten des Rathau­ses, Haupt­stra­ße 29, einzuwerfen.

Die Stadt Bad Waldsee ist in 14 allge­mei­ne Wahlbe­zir­ke einge­teilt. In den Wahlbe­nach­rich­ti­gun­gen, die den Wahlbe­rech­tig­ten bis zum 5. Septem­ber 2021 zugesen­det wurden, sind der jewei­li­ge Wahlbe­zirk und der Wahlraum angege­ben. Die Wähler sind gebeten, ihre Wahlbe­nach­rich­ti­gung und ein Ausweis­do­ku­ment (Perso­nal­aus­weis oder Reise­pass) mitzubringen.

Aufgrund der Corona-Pande­mie gelten auch beim Besuch des Wahllo­kals verschie­de­ne Vorgaben.

Bitte beach­ten: Das Wahllo­kal des Wahlbe­zirks 011 befin­det sich bei der diesma­li­gen Bundes­tags­wahl nicht in der Stadt­hal­le, sondern im Foyer des Jugendkulturhauses.

INFO
Der Wahltag ist ebenfalls von der Pande­mie und deren Regelun­gen geprägt. 

Was ist beim Besuch der Wahllo­ka­le zu beachten?

Grund­sätz­lich gelten die allge­mei­nen Hygie­ne­re­geln. Die Abstands­re­geln sind sowohl vor als auch im Wahllo­kal zu beach­ten und umzusetzen.
Da sich im Wahllo­kal nur so viele Perso­nen zeitgleich aufhal­ten dürfen, wie sich Wahlka­bi­nen im Wahllo­kal befin­den, kann es zu länge­ren Warte­zei­ten kommen.

Die Stadt­ver­wal­tung bittet darum, im Wahllo­kal möglichst wenig zu sprechen und das Wahllo­kal nach der Stimm­ab­ga­be zügig zu verlassen.

Gilt in den Wahllo­ka­len die Masken­pflicht? Ja, in den Wahllo­ka­len besteht die Pflicht zum Tragen einer medizi­ni­schen Maske oder eines Atemschut­zes, der den Standard FFP2 oder KN95 oder N95 oder einen vergleich­ba­ren Standard erfüllt.

Gibt es Verän­de­run­gen hinsicht­lich der Laufwe­ge im Wahllokal?

Sofern es die räumli­chen Gegeben­hei­ten ermög­li­chen, geschieht der Zutritt zum Wahllo­kal durch einen definier­ten Eingang. Zum Verlas­sen wird ein räumlich davon abgetrenn­ter Ausgang festge­legt. In Wahllo­ka­len, in denen keine Zwei-Wege-Regelung umsetz­bar ist, werden die Wähler durch eine entspre­chen­de Beschil­de­rung und bei Bedarf durch Boden­mar­kie­run­gen durch das Wahllo­kal geführt.

Wie werden die Hygie­ne­re­ge­lun­gen in den Wahllo­ka­len umgesetzt?

Vor dem Betre­ten muss jede Person sich die Hände desin­fi­zie­ren. Hierfür steht Handdes­in­fek­ti­ons­mit­tel zur Verfü­gung. Aushän­ge infor­mie­ren über Warte­re­geln. Nach Bedarf werden im Warte­be­reich Abstands­mar­kie­run­gen angebracht. Zudem wird in jedem Wahlge­bäu­de zusätz­lich zu den Wahlhel­fern ein Ordnungs­dienst einge­setzt. Die Wahlka­bi­nen werden ebenfalls regel­mä­ßig desin­fi­ziert. Am Tisch zur Ausga­be der Stimm­zet­tel, sowie am Tisch des Wahlvor­stan­des ist ein Spuck­schutz angebracht.

Die Stadt­ver­wal­tung empfiehlt, eigene und nicht radier­fä­hi­ge Stifte mitzu­brin­gen und diese beim Wählen zu verwen­den. Wer ohne eigenen Stift kommt, erhält einen desin­fi­zier­ten Stift am Eingang. Die ausge­ge­be­nen Stifte werden am Ausgang des Wahllo­kals in einem Abwurf­be­häl­ter wieder einge­sam­melt und erst nach einer Desin­fek­ti­on wieder ausge­ge­ben. In den Wahlka­bi­nen werden keine Stifte vorgehalten.

Wer ist vom Besuch des Wahllo­kals ausgeschlossen?

Wer typische Sympto­me einer Infek­ti­on mit dem Corona­vi­rus aufweist oder einer Abson­de­rungs­pflicht im Zusam­men­hang mit dem Corona­vi­rus unter­liegt, darf kein Wahlge­bäu­de betre­ten. Der Zugang wird zudem verwei­gert, wenn die Masken­pflicht – ohne Vorlie­gen eines Ausnah­me­grun­des – nicht ausge­führt wird. Perso­nen, die sich auf Grund­la­ge des Öffent­lich­keits­grund­sat­zes im Wahllo­kal aufhal­ten und die nicht zur Angabe ihrer Kontakt­da­ten bereit sind, sind vom Besuch des Wahllo­kals ebenfalls ausgeschlossen.

Ist die Abgabe von Kontakt­da­ten für eine eventu­el­le Kontakt­ver­fol­gung notwendig?

Kontakt­da­ten werden nur von Perso­nen, die sich auf Grund­la­ge des Öffent­lich­keits­grund­sat­zes im Wahllo­kal aufhal­ten, vom Wahlvor­stand notiert. Wähler sind davon nicht betroffen.

Wie gelingt die händi­sche Auszäh­lung unter Einhal­tung der Corona-Regeln?

Auch bei der Auszäh­lung der Stimm­zet­tel gelten die allge­mei­nen Hygie­ne­re­geln. Die Wahlhel­fer werden mit Masken ausge­stat­tet und achten darauf, sich mit den Händen nicht ins Gesicht zu fassen. Weite­re Schutz­maß­nah­men sind beim Kontakt mit den Stimm­zet­teln nicht zu beachten.

Gibt es eine Alter­na­ti­ve zur persön­li­chen Stimm­ab­ga­be im Wahllokal?

Wer in Pande­mie-Zeiten lieber nicht im Wahllo­kal wählen will, sollte zeitnah Brief­wahl­un­ter­la­gen beantra­gen – schrift­lich, per E‑Mail, durch persön­li­che Vorspra­che oder über www.bad-waldsee.de. Anträ­ge sind zwar generell bis Freitag, 24. Septem­ber, um 18.00 Uhr möglich, aber zur Sicher­heit sollte der Antrag möglichst früh gestellt werden. Schließ­lich gilt es, die Zeit für die Bearbei­tung und die Postlauf­zeit zu berücksichtigen.