BAD WALDSEE — Am Sonntag, 26. September 2021, wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Baden-Württemberg ist in 38 Wahlkreise eingeteilt. Sie tragen die Nummern 258 bis 295. Die Stadt Bad Waldsee gehört zum Wahlkreis 294 (Ravensburg). Jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Die Erststimme wird für eine Direktkandidatin beziehungsweise einen Direktkandidaten und die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei abgegeben.
Zur Abgabe einer gültigen Stimme muss der Wählerwille klar erkennbar sein. Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte die Stimme deshalb jeweils mit einem Kreuz (x) in den Kreis der Erst- beziehungsweise Zweitstimme abgegeben werden. Stimmen sind ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist keine Kennzeichnung enthält für einen anderen Wahlkreis gültig ist (nur Erststimme ungültig, wenn der Stimmzettel für einen anderen Wahlkreis im selben Bundesland gültig ist) den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt einen Zusatz oder Vorbehalt enthält
Es besteht die Möglichkeit, im Wahllokal oder per Briefwahl zu wählen.
Wer sich für die Briefwahl entscheidet, muss sie beantragen. Möglich ist das grundsätzlich bis Freitag, 24. September 2021, 18.00 Uhr. Die Stadtverwaltung bittet jedoch um frühzeitige Beantragung, sodass die per Post versandten Briefwahlunterlagen rechtzeitig vorliegen. Die Wahlbriefe können portofrei per Post zurück an die Stadtverwaltung geschickt werden – die Anschrift ist bereits auf dem Wahlbrief hinterlegt. Bitte beachten: Kurz vor dem Wahltag verschickte Wahlbriefe gehen eventuell nicht rechtzeitig bei der Stadtverwaltung ein. Zu spät eingegangene Wahlbriefe sind ungültig. Alternativ ist es möglich, die Wahlbriefe bis zum Wahltag, 26. September, 18.00 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Hauptstraße 29, einzuwerfen.
Die Stadt Bad Waldsee ist in 14 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 5. September 2021 zugesendet wurden, sind der jeweilige Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben. Die Wähler sind gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen.
Aufgrund der Corona-Pandemie gelten auch beim Besuch des Wahllokals verschiedene Vorgaben.
Bitte beachten: Das Wahllokal des Wahlbezirks 011 befindet sich bei der diesmaligen Bundestagswahl nicht in der Stadthalle, sondern im Foyer des Jugendkulturhauses.
INFO
Der Wahltag ist ebenfalls von der Pandemie und deren Regelungen geprägt.
Was ist beim Besuch der Wahllokale zu beachten?
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Die Abstandsregeln sind sowohl vor als auch im Wahllokal zu beachten und umzusetzen.
Da sich im Wahllokal nur so viele Personen zeitgleich aufhalten dürfen, wie sich Wahlkabinen im Wahllokal befinden, kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Die Stadtverwaltung bittet darum, im Wahllokal möglichst wenig zu sprechen und das Wahllokal nach der Stimmabgabe zügig zu verlassen.
Gilt in den Wahllokalen die Maskenpflicht? Ja, in den Wahllokalen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes, der den Standard FFP2 oder KN95 oder N95 oder einen vergleichbaren Standard erfüllt.
Gibt es Veränderungen hinsichtlich der Laufwege im Wahllokal?
Sofern es die räumlichen Gegebenheiten ermöglichen, geschieht der Zutritt zum Wahllokal durch einen definierten Eingang. Zum Verlassen wird ein räumlich davon abgetrennter Ausgang festgelegt. In Wahllokalen, in denen keine Zwei-Wege-Regelung umsetzbar ist, werden die Wähler durch eine entsprechende Beschilderung und bei Bedarf durch Bodenmarkierungen durch das Wahllokal geführt.
Wie werden die Hygieneregelungen in den Wahllokalen umgesetzt?
Vor dem Betreten muss jede Person sich die Hände desinfizieren. Hierfür steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. Aushänge informieren über Warteregeln. Nach Bedarf werden im Wartebereich Abstandsmarkierungen angebracht. Zudem wird in jedem Wahlgebäude zusätzlich zu den Wahlhelfern ein Ordnungsdienst eingesetzt. Die Wahlkabinen werden ebenfalls regelmäßig desinfiziert. Am Tisch zur Ausgabe der Stimmzettel, sowie am Tisch des Wahlvorstandes ist ein Spuckschutz angebracht.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, eigene und nicht radierfähige Stifte mitzubringen und diese beim Wählen zu verwenden. Wer ohne eigenen Stift kommt, erhält einen desinfizierten Stift am Eingang. Die ausgegebenen Stifte werden am Ausgang des Wahllokals in einem Abwurfbehälter wieder eingesammelt und erst nach einer Desinfektion wieder ausgegeben. In den Wahlkabinen werden keine Stifte vorgehalten.
Wer ist vom Besuch des Wahllokals ausgeschlossen?
Wer typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweist oder einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegt, darf kein Wahlgebäude betreten. Der Zugang wird zudem verweigert, wenn die Maskenpflicht – ohne Vorliegen eines Ausnahmegrundes – nicht ausgeführt wird. Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahllokal aufhalten und die nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind, sind vom Besuch des Wahllokals ebenfalls ausgeschlossen.
Ist die Abgabe von Kontaktdaten für eine eventuelle Kontaktverfolgung notwendig?
Kontaktdaten werden nur von Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahllokal aufhalten, vom Wahlvorstand notiert. Wähler sind davon nicht betroffen.
Wie gelingt die händische Auszählung unter Einhaltung der Corona-Regeln?
Auch bei der Auszählung der Stimmzettel gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Die Wahlhelfer werden mit Masken ausgestattet und achten darauf, sich mit den Händen nicht ins Gesicht zu fassen. Weitere Schutzmaßnahmen sind beim Kontakt mit den Stimmzetteln nicht zu beachten.
Gibt es eine Alternative zur persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal?
Wer in Pandemie-Zeiten lieber nicht im Wahllokal wählen will, sollte zeitnah Briefwahlunterlagen beantragen – schriftlich, per E‑Mail, durch persönliche Vorsprache oder über www.bad-waldsee.de. Anträge sind zwar generell bis Freitag, 24. September, um 18.00 Uhr möglich, aber zur Sicherheit sollte der Antrag möglichst früh gestellt werden. Schließlich gilt es, die Zeit für die Bearbeitung und die Postlaufzeit zu berücksichtigen.