SIGMARINGEN — Der SWR berich­tet, dass das Verwal­tungs­ge­richt Sigma­rin­gen den Wider­spruch eines Mannes aus Bad Buchau gegen die derzeit gelten­de nächt­li­che Ausgangs­sper­re im Kreis Biber­ach abgelehnt hat. 

Der 58-Jähri­ge bestä­tig­te dies gegen­über dem SWR. Eine Begrün­dung werde in den nächs­ten Tagen zugestellt. Es ist bereits der zweite Wider­spruch des Mannes gegen eine nächt­li­che Ausgangs­sper­re, die aufgrund der hohen Corona-Fallzah­len gilt. Auch der erste Wider­spruch wurde vom Gericht abgelehnt. 

Der Bad Buchau­er sagte, eine Ausgangs­sper­re treffe alle Bürger, weil sich einige nicht an die Regeln hielten. Der Staat sollte statt­des­sen die gelten­den Corona-Regeln ausrei­chend kontrol­lie­ren . Er betont gegen­über dem SWR, kein Verschwö­rungs­theo­re­ti­ker zu sein.