SIGMARINGEN — Der SWR berichtet, dass das Verwaltungsgericht Sigmaringen den Widerspruch eines Mannes aus Bad Buchau gegen die derzeit geltende nächtliche Ausgangssperre im Kreis Biberach abgelehnt hat.
Der 58-Jährige bestätigte dies gegenüber dem SWR. Eine Begründung werde in den nächsten Tagen zugestellt. Es ist bereits der zweite Widerspruch des Mannes gegen eine nächtliche Ausgangssperre, die aufgrund der hohen Corona-Fallzahlen gilt. Auch der erste Widerspruch wurde vom Gericht abgelehnt.
Der Bad Buchauer sagte, eine Ausgangssperre treffe alle Bürger, weil sich einige nicht an die Regeln hielten. Der Staat sollte stattdessen die geltenden Corona-Regeln ausreichend kontrollieren . Er betont gegenüber dem SWR, kein Verschwörungstheoretiker zu sein.