RAVENSBURG – Nicht nur der städti­sche Betriebs­hof ist bei Schnee und Eisglät­te im Einsatz, auch die Bürger und Gewer­be­trei­ben­den halten zurzeit Schnee­schau­fel und Splitt bereit. Die Stadt­ver­wal­tung nimmt die winter­li­che Wetter­la­ge zum Anlass, alle Hausei­gen­tü­mer auf ihre Pflich­ten im Winter­dienst hinzuweisen.

So sind die Regeln: Straßen­an­lie­ger sind verpflich­tet, Gehwe­ge oder Fahrbahn­rän­der werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feier­ta­gen ab 9 Uhr bis jeweils 20 Uhr von Schnee und Eis freizu­hal­ten. Gehwe­ge sind entlang der jewei­li­gen Grund­stücks­gren­ze oder, wenn kein Gehweg vorhan­den, ein Strei­fen entlang des Fahrbahn­ran­des auf einer Breite von einem Meter zu räumen und zu streu­en. Auf gemein­sam genutz­ten Geh-/ Radwe­gen ist ein 1,5 Meter und im Bereich von Fußgän­ger­zo­nen ein zwei Meter breiter Strei­fen von Schnee und Eis freizu­hal­ten. Als Streu­ma­te­ri­al darf nur in Ausnah­me­si­tua­tio­nen Streu­salz verwen­det werden. Im Normal­fall ist abstump­fen­des Streu­ma­te­ri­al, vorzugs­wei­se Splitt zu benut­zen. Haushalts­üb­li­che Mengen an Splitt können den von der Stadt aufge­stell­ten Splitt­be­häl­tern entnom­men werden.

INFO: Die Stadt hat ein Infor­ma­ti­ons­blatt zum Winter­dienst heraus­ge­ge­ben, es kann auf der städti­schen Homepage www.ravensburg.de (einfach Stich­wort “Winter­dienst” bei der Suche einge­ben) herun­ter­ge­la­den werden.