FRIEDRICHSHAFEN — Die Wohnmo­bil­stell­plät­ze in Fried­richs­ha­fen dürfen ab sofort wieder genutzt werden. Wer auf einem der Wohnmo­bil­stell­plät­ze übernach­ten möchte, muss entwe­der vollstän­dig geimpft oder von der COVID-19-Erkran­kung genesen sein oder einen negati­ven Test vorle­gen. Der Testnach­weis darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss alle 72 Stunden erneu­ert werden.

Der Nachweis muss spätes­tens am nächs­ten Werktag nach Ankunft in der Tourist-Infor­ma­ti­on vorge­zeigt werden. Die Gäste erhal­ten dann einen Berech­ti­gungs­schein, den sie gut sicht­bar im Fahrzeug ausle­gen müssen. Darüber hinaus gelten die aktuel­len Kontakt­be­schrän­kun­gen: Der Mindest­ab­stand von 1,5 Metern muss auf dem Gelän­de einge­hal­ten und ein medizi­ni­scher Mund-Nasen­schutz getra­gen werden.

Weite­re Infor­ma­tio­nen sind bei der Tourist-Infor­ma­ti­on Fried­richs­ha­fen, Telefon 07541 203–55444 und unter www.tourismus.friedrichshafen.de erhältlich.