Rechts­extre­mis­mus und Hetze, Waffen- und Drogen­han­del: Forscher sollten heraus­fin­den, ob der Messen­ger­dienst Telegram ein Fall für die Medien­auf­sicht ist. Für etliche Erkennt­nis­se dürfte sich nun sogar die Polizei interessieren.

Telegram werde für zahlrei­che illega­le Aktivi­tä­ten genutzt, stell­ten die Forscher Jakob Jünger und Chantal Gärtner von der Uni Greifs­wald fest. Sie hatten 913 Telegram-Gruppen und Kanäle im Auftrag der Landes­an­stalt für Medien NRW (LfM) unter die Lupe genom­men. Insge­samt seien 6100 Angebo­te und darin 360.000 Mittei­lun­gen unter­sucht worden.

Die meisten illega­len Inhal­te seien in den Berei­chen Rechts­extre­mis­mus, Porno­gra­fie, Drogen- und Dokumen­ten­han­del entdeckt worden. In zwei Kanälen seien Waffen zum Kauf angebo­ten worden. Man sei auch auf ein Netzwerk von Drogen­lie­fer­diens­ten in deutschen Städten gesto­ßen. Poten­zi­ell rechts­wid­ri­ge Inhal­te werde man nun den Straf­ver­fol­gern überge­ben, teilten die Forscher am Donners­tag bei der Veröf­fent­li­chung der Studie mit.

Der Studie zufol­ge sind im extre­mis­ti­schen Bereich beson­ders Kanäle mit Bezügen zu verbo­te­nen Organi­sa­tio­nen und Kennzei­chen auffäl­lig. Telegram habe sich zu einem «Hafen der Verbann­ten» entwi­ckelt, seit Social-Media-Platt­for­men wie Facebook und Twitter stärker regula­to­risch aktiv seien.

So hatte Schla­ger­sän­ger Micha­el Wendler mit seinem Telegram-Kanal für Aufse­hen gesorgt. Vor wenigen Tagen hatte Satiri­ker Jan Böhmer­mann Telegram erneut ins Gespräch gebracht, indem er dort einen Kanal eröffnete.

Der Messen­ger­dienst wird von den Gründern des russi­schen sozia­len Netzwerks Vk.com als Non-Profit-Unter­neh­men betrie­ben und entzieht sich weitge­hend dem Zugriff von Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den und anderen staat­li­chen Stellen.

Das macht den Dienst für Opposi­ti­ons­grup­pen, Menschen­recht­ler, Whist­le­b­lower und Journa­lis­ten inter­es­sant, die damit die Zensur in autori­tä­ren Staaten umgehen können. Anderer­seits kann dort ungehin­dert Hetze gegen Bevöl­ke­rungs­grup­pen verbrei­tet werden.

Aus Terror­pro­zes­sen ist zudem bekannt, dass IS-Anhän­ger aus Deutsch­land mit hochran­gi­gen IS-Terro­ris­ten in Syrien oder Afgha­ni­stan via Telegram kommu­ni­ziert haben.

Telegram lösche inzwi­schen aller­dings salafis­ti­sche und dschi­ha­dis­ti­sche Angebo­te, berich­te­ten die Forscher. Viele Inhal­te seien unter­ein­an­der vernetzt, so dass man leicht über desin­for­mie­ren­de und verschwö­rungs­theo­re­ti­sche in extre­mis­ti­sche Kontex­te gerate.

Nur geschätzt knapp zehn Prozent der Deutschen nutzen den Messen­ger­dienst mit unkla­rem Firmen­sitz. Weltweit hat Telegram nach eigenen Angaben monat­lich 400 Millio­nen Nutzer. Die Medien­re­gu­lie­rung stehe vor der Heraus­for­de­rung, gleich­zei­tig die Meinungs­frei­heit und vor Diskri­mi­nie­rung zu schüt­zen, so Forscher Jakob Jünger.

«Wir kommen an der Erkennt­nis nicht vorbei, dass sich die Organi­sa­ti­ons­form von Telegram der Rechts­durch­set­zung struk­tu­rell entzieht und dass das syste­ma­tisch missbraucht wird», bilan­zier­te LfM-Direk­tor Tobias Schmid in Düsseldorf.

Freiheit im Netz könne aber nur funktio­nie­ren, wenn Regeln einge­hal­ten werden. «Wir jeden­falls werden unsere Aufsichts­tä­tig­keit entspre­chend erwei­tern und es wäre sicher eine gute Idee, wenn der Gesetz­ge­ber seinen Fokus gleich­falls ausweitet.»